Auf einen Blick
- Ehemaliger Bundesrichter Erhard Schweri im Alter von 103 Jahren verstorben
- Schweri war Präsident des Bundesgerichts und untersuchte die Zürcher Beizenbestechungsaffäre
- Seine juristische Karriere begann 1952, er diente 20 Jahre am Bundesgericht
Der frühere Bundesrichter Erhard Schweri ist am 2. Februar im Alter von 103 Jahren gestorben. Er verstarb friedlich im Beisein seiner Familie, wie aus einer Todesanzeige hervorgeht, die am Montag in der «Neuen Zürcher Zeitung» veröffentlicht wurde.
In einer weiteren Todesanzeige würdigt das Obergericht des Kantons Zürich Schweris Laufbahn. Diese begann 1952 als Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Zürich sowie am Obergericht des Kantons Zürich. 1959 wurde er in das Obergericht gewählt, bevor er 1968 an das Bundesgericht wechselte.
Medienpräsenz in den 1990er-Jahren
Dem Bundesgericht stand er in den Jahren 1987 und 1988 als Präsident vor. Das Obergericht bezeichnet ihn als «engagierten und überaus geschätzten ehemaligen Kollegen» und bedankte sich für sein langjähriges und verantwortungsvolles Wirken zugunsten der Zürcher Zivil- und Strafgerichte.
Durch seinen Bericht zur Zürcher Beizenbestechungsaffäre war Schweri in den 1990er-Jahren zeitweise in den Medien präsent. Die Untersuchung war im Zuge der politischen Debatte um eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beauftragt worden.