Ehemann brutal erschlagen
Bundesgericht weist Beschwerde von Ex-Boxerin Viviane Obenauf ab

Im Oktober 2020 wurde der Kult-Wirt Thomas F. brutal zu Tode geprügelt. Die Täterin: die eigene Ehefrau Viviane Obenauf. Dafür wurde die Ex-Boxerin wegen Mordes zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil wehrte sich Obenauf.
Publiziert: 29.01.2025 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 12:43 Uhr
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Wehrte sich bis vor das Bundesgericht gegen ihr Urteil: Ex-Boxerin Viviane Obenauf.
Foto: Kurt Reichenbach / Schweizer Illustrierte

Auf einen Blick

  • Bundesgericht weist Beschwerde von Viviane Obenauf gegen Mordurteil ab
  • Ehemalige Profiboxerin tötete Ehemann mit Baseballschläger in Interlaken
  • 18 Jahre Freiheitsstrafe und 14 Jahre Landesverweis rechtskräftig bestätigt
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde der ehemaligen Profiboxerin Viviane Obenauf gegen ihre Verurteilung wegen Mordes abgewiesen. Die gebürtige Brasilianerin hatte ihren Ehemann Thomas F. (†61) im Oktober 2020 in seiner Wohnung in Interlaken BE mit einem Baseballschläger getötet.

Die Beschwerdeführerin argumentierte vor dem Bundesgericht, dass sie kein faires Verfahren erhalten habe, da die Staatsanwaltschaft nur gegen sie ermittelt habe. Zudem sei sie zu Beginn der Untersuchung als Auskunftsperson und nicht als beschuldigte Person mit allen Rechten angehört worden. Schliesslich seien die Beweise willkürlich gewürdigt worden.

Nicht weniger als 65 Personen befragt

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht diese Vorwürfe zurück. Somit ist die vom Obergericht des Kantons Bern im letzten Jahr verhängte Freiheitsstrafe von 18 Jahren und einem Landesverweis von 14 Jahren rechtskräftig.

Das Bundesgericht stellte insbesondere fest, dass die Ermittler nicht weniger als 65 Personen befragt hätten. Dies zeige, dass in viele Richtungen ermittelt worden sei. Die Hypothese, dass ein Dritter über eine Leiter geklettert, über ein Flachdach gestiegen und durch eine Terrassentür in die Wohnung eingedrungen ist, ohne Spuren zu hinterlassen, stufte es als nicht sehr wahrscheinlich ein.

Tat stets abgestritten

Die Angeklagte war 2022 vom Regionalgericht Oberland zu 16 Jahren Gefängnis und einem Landesverweis von 12 Jahren verurteilt worden. Das Obergericht hat dieses Urteil in zweiter Instanz noch verschärft.

Die mittlerweile fast 40-jährige Beschwerdeführerin hat die Tat stets bestritten. Das Opfer wurde am 19. Oktober 2020 in seiner Wohnung in Interlaken aufgefunden. Der 27 Jahre ältere Wirt wies schwere Kopfverletzungen auf. Das Paar hatte neun Monate vor der Tat geheiratet.

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