Auf einen Blick
- Boxerin Viviane Obenauf (38) gerät im Gefängnis mit Mitarbeiter aneinander
- Obenauf reicht Anzeige gegen Mitarbeiter ein und wird mit Arrest bestraft
- Sie erhielt 18 Jahre Freiheitsstrafe für Tötung ihres Mannes, der Fall liegt beim Bundesgericht
Ex-Profiboxerin Viviane Obenauf (38) sitzt wegen Mordes an ihrem Mann, dem Kult-Wirt Thomas F.* (†61), hinter Gittern. Und hat in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank mächtig Ärger mit einem Gefängnis-Angestellten. Die Situation ist eskaliert: Arrest und Anzeige! In einem Brief an die Blick-Redaktion beklagt sich die verurteilte Mörderin: «Er hat mich angeschrien, Sachen auf den Boden geworfen und ist in meine Richtung gelaufen».
Zum Vorfall gekommen sei es am 5. Dezember, wie sie im handschriftlichen Brief angibt. Dazu hat Obenauf, die zu 18 Jahren Haft verurteilt worden ist, diverse Akten mitgeschickt.
Es ist im Gefängnis-Packwerk passiert
Mit dem Mitarbeiter zu tun hat die Ex-Boxerin, wenn sie jeweils im Gefängnis einer Arbeit nachgeht. In den Akten erwähnt ist das Gefängnis-Packwerk, wo die Gefangenen «kleinere Papeterie-, Karton- und Montageaufträge manuell ausführen», wie es in einem Stellenbeschrieb heisst.
Obenauf schreibt, sie finde das Verhalten des Mitarbeiters respektlos. «Er hat mich gedemütigt und beleidigt.» Sie sei von ihm fast angegriffen worden. «Er hat mich in dem Moment verletzt. Von ihm fühlte ich mich bedroht.» Und sie fragt: «Wenn ich ihn mit meinen Fäusten als Schutz geschlagen hätte, wie wäre dann die Situation?»
Es wäre wohl nicht gut für den Mitarbeiter herausgekommen. Obenauf ist für ihre harten Schläge im Boxring bekannt. Zudem hätte ein Angriff auch für sie massive Konsequenzen gehabt. Unklar ist, was der Auslöser für den Knast-Streit gewesen ist.
«Arrest in eigener Zelle»
Aber: Sie sei nach dem Vorfall für eine Stunde zum Treppenputzen eingesetzt worden. Als sie danach sagte, sie wolle nicht mehr mit diesem Mitarbeiter und auf dessen Abteilung weiterarbeiten, sei dies vom Gefängnis als «Arbeitsverweigerung» eingestuft worden. Ein Vorwurf, den die verurteilte Mörderin dementiert: «Ich will arbeiten, aber nicht mit diesem Mitarbeiter.» Sie kämpfe für ihre Rechte. «Mit Gottes Segen.» Nicht zuletzt möchte sie das Geld, das sie für ihre Arbeit im Gefängnis erhalte.
Die Sofortmassnahme laut Disziplinarverfügung vom 11. Dezember, die Blick vorliegt: Arrest in eigener Zelle – bis mindestens zum nächsten Arbeitsbeginn oder bis zum nächsten Morgenaufschluss. Und: Entzug von Fernsehen und Computer. Bis wann Obenauf in ihrer eigenen Zelle bleiben muss, ist auf dem Dokument nicht ersichtlich.
Es gab eine Entschuldigung
Weiter steht darin: Es habe ein Gespräch gegeben. Und: Der Angestellte habe sich für den Zwischenfall entschuldigt. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit sei damit unterstützt worden.
Sicher ist: Obenauf hat – nebst der Beschwerde bei der JVA – bei der Kantonspolizei Bern eine Anzeige gegen den Mitarbeiter eingereicht.
Obenauf schreibt weiter, sie befinde sich seit 2023 im Gefängnis in Hindelbank. Offenbar hatte sie bisher keine Probleme. Sie sagt: «Die ganze Situation, die ich erdulden musste, hat am 5. Dezember meinen Frieden zerstört.»
Knast bestätigt «Ankündigung einer Anzeige»
Olivier Aebischer vom kantonalen Amt für Justizvollzug, der auch für die JVA Hindelbank spricht, bestätigt gegenüber Blick lediglich «die Ankündigung einer Anzeige einer eingewiesenen Frau». Und: «Aus Datenschutzgründen machen wir keine Aussagen über Personen im Strafvollzug.» Ob es polizeiliche Ermittlungen gebe – darüber habe man keine Kenntnis.
Gegenüber Viviane Obenauf hat die Kapo Bern den Erhalt der Anzeige am 7. Dezember per Mail bestätigt und geschrieben, dass man sich bei ihr für eine Terminvereinbarung melden werde. Ob es dazu gekommen ist, ist unklar. Gegenüber Blick will die Kapo Bern keine Angaben zum Fall machen.
Fall liegt beim Bundesgericht
Obenauf beteuert seit ihrer Verurteilung 2022 ihre Unschuld. Im Oktober 2020 soll die bekannte Boxerin ihren Mann zu Tode geprügelt haben. Im Dezember 2022 wurde sie erstinstanzlich vom Regionalgericht Oberland wegen Mordes verurteilt.
Die Brasilianerin zog das Urteil weiter, erlitt aber vor dem Berner Obergericht eine weitere Klatsche. Es folgte in seinem Urteil fast gänzlich der Empfehlung der Anklage und erhöhte das erstinstanzliche Urteil auf 18 Jahre Haft und 14 Jahre Landesverweis. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgericht.
*Name bekannt