Wie geht es jetzt weiter?
Die wichtigsten Fragen zum Fall Obenauf Tagliavini

Viviane Obenauf Tagliavini soll ihren Mann ermordet haben. Sie wurde zu 16 Jahren Knast verurteilt. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zum Fall um die Boxerin.
Publiziert: 29.01.2023 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2023 um 11:33 Uhr
Weltmeisterin! Als Boxerin stand Viviane Obenauf Tagliavini 2018 ganz oben.
Foto: Getty Images

Wie geht es jetzt weiter?

Viviane Obenauf Tagliavinis Anwalt Rouven Brigger hat Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil angemeldet und wartet nun auf die schriftliche Urteilsbegründung. Das kann zwischen drei und fünf Monate dauern. Dann wird er die Berufung aufgrund dieses schriftlichen Urteils begründen und der ganze Fall landet beim Obergericht. Dieses stützt sich zwar auf die bisherigen Ermittlungen, kann aber beispielsweise neue Beweisanträge oder Zeugenvernehmungen bewilligen. Das Urteil des Obergerichts wird wohl frühestens im Spätsommer oder im Herbst 2023 gefällt. Wird Viviane Obenauf Tagliavini auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen, bleibt der Verteidigung als letzte Chance noch der Gang vors Bundesgericht.

Was ist bisher passiert?

  • 22. Januar 2020: Viviane Obenauf Tagliavini heiratet zum zweiten Mal.
  • 19. Oktober 2020: Ihr Mann (†61) wird in Interlaken tot aufgefunden.
  • 9. November 2020: Viviane Obenauf Tagliavini kommt in Bern in U-Haft.
  • 31. März 2021: Der Vater von Viviane stirbt nach einem Sturz. Ihr Anwalt überbringt die Nachricht im Gefängnis.
  • 1. April 2021: Viviane kann in U-Haft zum ersten Mal nach der Verhaftung mit ihrer Familie in Brasilien telefonieren.
  • 9. Dezember 2022: Obenauf Tagliavini wird erstinstanzlich schuldig gesprochen. Das Urteil: 16 Jahre Haft. Danach 12 Jahre Landesverweis.
  • 14. Dezember 2022: Obenauf wird von Bern nach Luzern in die JVA Grosshof Kriens verlegt. Sie sitzt da wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt für sie die Unschuldsvermutung.

Wer bezahlt das alles?

Viviane Obenauf Tagliavini wurde erstinstanzlich nicht nur zu 16 Jahren Haft und zwölf Jahren Landesverweis verurteilt. Sie muss auch die Verfahrenskosten von 114'000 Franken bezahlen, dazu 6000 Franken Genugtuung für die Schwester des Opfers. Dazu kommen für sie die Anwaltshonorare. Dieses Geld hat sie nicht. Wer bezahlt das alles? Vorderhand der Staat. Wird sie freigesprochen, wird das alles nochmals neu bewertet. Sie muss dann sicher keine Kosten tragen und kann auf Schadenersatz klagen. Wenn sie nicht freikommt, bleibt sie diese Beträge dem Staat schuldig.

«Wir werden das bis zur letzten Instanz weiterziehen»
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