Viviane Obenauf bleibt im Gefängnis!
«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»

Im Oktober 2020 wird der Kult-Wirt Thomas F. (†61) brutal zu Tode geprügelt. Zwei Jahre später wird seine Frau, die bekannte Boxerin Viviane Obenauf (37), wegen Mordes zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Es kam zum Berufungsprozess – sie wurde erneut verurteilt.
Publiziert: 23.02.2024 um 08:24 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2024 um 15:53 Uhr
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Das Berner Obergericht hat entschieden: Viviane Obenauf bleibt im Gefängnis.
Foto: keystone-sda.ch
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Gina KrücklReporterin
23.02.2024, 12:29 Uhr

«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»

Der Verteidiger von Obenauf, Simon Bloch, erklärte zum Urteil, sie gebe sich weiterhin kämpferisch, sei aber «natürlich niedergeschlagen». Er sagte aber auch: «Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.» Die nächste Instanz wäre das Bundesgericht in Lausanne, so Bloch weiter. «Das wird wahrscheinlich so sein, dass das Bundesgericht darüber noch entscheiden wird.»

«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»
1:06
Verteidiger Simon Bloch:«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»

Die Staatsanwältin ist nach dem Urteil erleichtert. Es sei ein anspruchsvoller Prozess gewesen. 

«Ich bin erleichtert, weils ein anspruchsvoller Prozess ist»
0:22
Staatsanwältin nach Urteil:«Bin erleichtert, weils ein anspruchsvoller Prozess ist»
23.02.2024, 12:28 Uhr

«Ich bin erleichtert»

«Ich bin erleichtert. Es hat wieder einen Schuldspruch gegeben wegen Mord und es hat eine Erhöhung der Strafe gegeben», sagte die stellvertretende Generaltstaatsanwältin Annatina Schultz zum Ausgang des Prozesses.

23.02.2024, 11:34 Uhr

Das war der Urteilstag

Im Oktober 2020 soll die bekannte Boxerin Viviane Obenauf (37) ihren Mann, den Kult-Wirt Thomas F. (†61), brutal zu Tode geprügelt haben. Zu diesem Schluss kam heute auch das Berner Obergericht. Es folgte in seinem Urteil fast gänzlich der Empfehlung der Anklage und erhöhte das erstinstanzliche Urteil von 16 Jahren Haft und zwölf Jahren Landesverweis auf 18 Jahre Haft und 14 Jahre Landesverweis.

23.02.2024, 11:20 Uhr

Prozess zu Ende

Der Oberrichter beendet seine Ausführungen und damit auch den Prozess.

23.02.2024, 11:18 Uhr

Eindeutig Mord

Zum Abschluss der Gesamtwürdigung sagt der Oberrichter: «Da die Angeklagte bis jetzt abstreitet, die Tat begangen zu haben, kann über das Motiv nur spekuliert werden. Welcher Umstand genau derart heftige Emotionen auslöste, dass sie sich dazu entschied, ihren Mann umzubringen, konnte nicht eindeutig geklärt werden.»

Das Gericht stuft die Tat aber dennoch eindeutig als Mord ein. «Die Angeklagte hat ihrem arglosen Ehemann heimtückisch aufgelauert und ist bei der Tat besonders grausam vorgegangen.» Thomas F. Hätte sich unmöglich wehren können. «Sie hat ihn in eine ausweglose Situation gebracht und ihn einen hoffnungslosen Todeskampf führen lassen. Er musste mehr Schmerzen und Qualen erleiden, als für eine Tötung nötig gewesen wäre.»

Zudem könne man bei der Tat nicht von einer Handlung im Affekt sprechen, so der Richter. «Mit dem Film versuchte sich die Angeklagte ein Alibi zu schaffen und ging damit sehr kaltblütig vor.» So schätzt das Gericht auf Obenaufs Verhalten nach der Tat ein. «Sie versuchte, ihre Tat zu vertuschen, verdächtige mehrere andere Personen.» Der Oberrichter kritisiert auch die Tatsache, dass Obenauf ihren damalig neunjährigen Sohn mit zum Tatort nahm, um die Leiche «zu finden.»


23.02.2024, 11:17 Uhr

«Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht»

«Das Opfer wurde mit der Tat völlig überrumpelt. Das Ziel war offensichtlich nicht ein Gespräch, sondern das Opfer zu töten. Das spricht für ein Beziehungsdelikt», so der Oberrichter. Daraus schliesse das Gericht ebenfalls, dass sich die Täterschaft in der Wohnung ausgekannt haben muss. «Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht. Der Täter musste wissen, dass und wo der Schläger in der Wohnung war. Das spricht für die Angeklagte.»

23.02.2024, 11:17 Uhr

Die Frage nach dem Motiv

Zum Abschluss der Gesamtwürdigung sagt der Oberrichter: «Da die Angeklagte bis jetzt abstreitet, die Tat begangen zu haben, kann über das Motiv nur spekuliert werden. Welcher Umstand genau derart heftige Emotionen auslöste, dass sie sich dazu entschied, ihren Mann umzubringen, konnte nicht eindeutig geklärt werden.»Das Gericht stuft die Tat aber dennoch eindeutig als Mord ein. «Die Angeklagte hat ihrem arglosem Ehemann heimtückisch aufgelauert und ist bei der Tat besonders grausam vorgegangen.» Thomas F. Hätte sich unmöglich wehren können. «Sie hat ihn in eine ausweglose Situation gebracht und ihn einen hoffnungslosen Todeskampf führen lassen. Er musste mehr Schmerzen und Qualen erleiden als für eine Tötung nötig gewesen wäre.»Zudem könne man bei der Tat nicht von einer Handlung im Affekt sprechen, so der Richter. «Mit dem Film versuchte sich die Angeklagte ein Alibi zu schaffen und ging damit sehr kaltblütig vor.» So schätzt das Gericht auf Obenaufs Verhalten nach der Tat ein. «Sie versuchte ihre Tat zu vertuschen, verdächtige mehrere andere Personen. Zudem nahm sie ihren Sohn mit, die Leiche zu finden.»

23.02.2024, 11:16 Uhr

Schwierige Tat für Obenauf, noch schwieriger für Unbekannte

Laut der Verteidigung wäre es für Obenauf sehr schwierig gewesen, sich vor der Tat in die Wohnung des Opfers zu schleichen, da zu dieser Zeit viele Angestellte des «Des Alpes» Feierabend machten und Obenauf erkannt hätten. Dem stimmt das Gericht grundsätzlich zu. Aber: «Dasselbe gilt grundsätzlich auch für eine Drittertäterschaft. Aber Tatsache ist: Die Tat wurde begangen. Dass es jemand geschafft hat, sie dennoch in die Wohnung zu schleichen, ist sogar ein weiteres Indiz für eine Täterschaft der Beschuldigten.»

23.02.2024, 10:58 Uhr

Richter zum Verhältnis der Eheleute

Dann spricht der Oberrichter die Beziehung zwischen Obenauf und ihrem Mann an. «Es gibt viele Anzeichen dafür, dass die Beziehung zum Tatzeitpunkt sehr schwer belastet war.» Dafür spreche unter anderem der Wegzug Obenaufs aus der gemeinsamen Wohnung nur wenige Monate nach der Hochzeit. «Dafür könnte es unter anderem auch andere Gründe haben, aber gemäss Zeugenaussagen war auch die Beziehung ein Grund.»Des Weiteren hätten die Eheleute so gut wie keinen Kontakt gehabt, so der Oberrichter. «Es gibt nur sehr wenige Verbindungsnachweise. Das kann nicht mit ‚etwas weniger Kontakt’ beschönigt werden.» Dazu kommen diverse Zeugenaussagen, die die Eheprobleme belegen.

Laut der Verteidigung wäre es für Obenauf sehr schwierig gewesen, sich vor der Tat in die Wohnung des Opfers zu schleichen, da zu dieser Zeit viele Angestellte des Des Alpes Feierabend machten und Obenauf erkannt hätten. Dem stimmt das Gericht grundsätzlich zu. Aber: «Dasselbe gilt grundsätzlich auch für eine Drittertäterschaft. Aber Tatsache ist: die Tat wurde begangen. Dass es jemand geschafft hat, sie dennoch in die Wohnung zu schleichen, ist sogar ein weiteres Indiz für eine Täterschaft der Beschuldigten.»

«Das Opfer wurde mit der Tat völlig überrumpelt. Das Ziel war offensichtlich nicht ein Gespräch, sondern das Opfer zu töten. Das spricht für ein Beziehungsdelikt», so der Oberrichter. Daraus schliesse das Gericht ebenfalls, das sich die Täterschaft in der Wohnung ausgekannt haben muss. «Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht. Der Täter musste wissen, dass und wo der Schläger in der Wohnung war. Das spricht für die Angeklagte.»

23.02.2024, 10:32 Uhr

Kritik an Polizeiarbeit

Auch die Erklärung des Verteidigers zu der gefundenen Trainerjacke lehnt das Gericht ab. Die Trainerjacke wurde mit Blutspuren des Opfers sowie DNA-Spuren von Obenauf in einem Container gefunden. Obenauf gibt an, diese Jacke niemals getragen zu haben. Doch der Oberrichter sagt: «Aufgrund dessen, wo die DNA-Spuren der angeklagten gefunden wurden, ist klar, dass sie sie mindestens einmal getragen hat. Doch dass sie das so kategorisch ablehnt, ist ein Indiz für ihre Täterschaft, wenn auch nur marginal.»Die Verteidigung kritisierte während des Prozesses die Polizeiarbeit während des Falles. So soll die Spurensicherung «dilettantisch» vorgegangen sein. Der Verteidiger vermutete sogar, dass die besagte Trainerjacke gar nicht im Container gefunden wurde. Laut dem Gericht spielt der Fundort der Jacke keine grosse Rolle.

Als Nächste spricht der Oberrichter über das Handy des Opfers. Dies sei vor dem Mord an Thomas F. zerstört worden. Was laut dem Oberrichter für starke Emotionen bei der Tat spreche. Weswegen: «Es kommt nur die Beschuldigte als Täterin in Frage. Zumal sie zugab, das Handy ihres Mannes regelmässig zu kontrollieren.»

Obenauf wird unter anderem von der Zeugenaussage eines Garagisten belastet. Dieser will in der Tatnacht ihr Auto gesehen und gehört haben. Die Verteidigung bezweifelt nicht nur die Richtigkeit dieser Aussage, sondern vermutete darin einen Rache-Akt des Garagisten und stellte sogar ein Mord-Motiv des Garagisten in den Raum. Doch das Gericht hält die Aussagen des Zeugen für glaubwürdig. «Der Zeuge erzählte selbst, von der Auseinandersetzung, die sein Chef mit der Angeklagten hatte. Wieso sollte man während einer Falschaussage gleich auch noch das Motiv dafür liefern.» Grundsätzlich seien die Aussagen des Garagisten sehr stimmig und daher glaubwürdig.

Laut der Verteidigung war Obenauf zum Tatzeitpunkt in ihrer Wohnung und schaute auf ihrem Handy einen Film. Zwar war ihr Handy den ganzen Abend in ihrer Wohnung und darauf lief ein Film. Doch die Anklage vermutet darin eine Vertuschungsaktion. Dieser Annahme folgt das Gericht. «In der fraglichen Zeit gab es keinerlei Aktivität auf dem Telefon der Angeklagten, was sehr ungewöhnlich für sie scheint.» Dazu komme an einen Freund, dass sie Joggen gehe. «Die Angeklagte konnte nicht erklären, warum sie ihrem Freund dies schrieb, obwohl sie nicht vorhatte Joggen zu gehen. Daher muss man annehmen, dass dies als Alibi gedacht war.»

Die frühere Profi-Boxerin Viviane Obenauf (37) hat ihren Mann, den Kult-Wirt Thomas F.* (†61), im Oktober 2020 kaltblütig ermordet. Zu diesem Schluss kommt am Freitag das Berner Obergericht. Es verurteilt die Brasilianerin unter anderem zu 18 Jahren Gefängnis und 14 Jahren Landesverweis.

Der Oberrichter spannt die Anwesenden während der Urteilsverkündung nicht lange auf die Folter. Bereits in seinen ersten Sätzen verkündet er die Entscheidung des Gerichts. Dann beginnt er mit seiner Erklärung dazu.

Der Oberrichter spricht zunächst über die fehlenden Einbruchspuren: «Der Täter muss einen Schlüssel gehabt haben. Neben dem Opfer hatte nur die Angeklagte einen. Damit ist sie die beste Tatverdächtige.» Die Art der Tat – das Überrumpeln des Opfers, die vielen Schläge, das zerstörte Handy – spricht laut dem Oberrichter für eine Beziehungstat.

Richter spricht von «kaltblütigem Mord»

Nach Ansicht des Gerichts hätte ein Dritttäter eine Waffe mitgenommen oder den offen liegenden Hammer statt des versteckten Schlägers verwendet. Und weiter: Obenaufs Schulterverletzung wäre zum Tatzeitpunkt nicht schlimm genug gewesen, um ihre Täterschaft zu verunmöglichen. Der Zeuge, der Obenaufs Auto in der Tatnacht gesehen haben will, sei glaubwürdig. Die Blutspritzer auf ihren Schuhen könnten nur bei der Tat entstanden sein.

Laut dem Oberrichter ist klar: «Die Angeklagte hat ihrem arglosen Ehemann heimtückisch aufgelauert und ist bei der Tat besonders grausam vorgegangen.» Gerade auch, wenn man Obenaufs Handlungen vor und nach der Tat betrachte. «Sie hat ein Alibi geplant, nahm ihren Sohn mit zur Leichen-Entdeckung und verdächtige mehrere andere Personen.» Für Obenaufs Taten gebe es daher nur ein Fazit: kaltblütiger Mord.

Angeklagte reagiert emotional auf Urteil

Während der gesamten Urteilsverkündung gibt Obenauf keinen Ton von sich. Sie hat wohl vom ersten Prozess gelernt, bei dem ihr der Richter mit dem Rausschmiss drohte, sollte sie weiterhin dazwischenreden. Doch auch von den Zuschauerplätzen, von denen man Obenaufs Gesicht nicht sehen konnte, sind ihr die Emotionen zu erahnen.

Direkt nachdem der Oberrichter das Urteil verkündigt, beginnt Obenauf zu zittern. Immer wieder schüttelt sie leicht den Kopf. Als sie nach dem Prozessende aus dem Saal geführt wird, sind Augen, Wangen und Nase gerötet. Im Flur fällt sie ihrer Mutter in die Arme.

Laut ihrem Verteidiger Simon Bloch hat Obenauf die Hoffnung auf Freiheit noch nicht aufgegeben. «Das heutige Urteil war klar nicht befriedigend. Wir konnten für jedes Indiz eine Erklärung und Gegenargumente liefern.» Weswegen er einen Freispruch forderte.

Fall wird wohl ans Bundesgericht weitergezogen

Dennoch ist Bloch vom Urteil nicht überrascht: «Wir haben heute nichts Neues gehört. Grundsätzlich ist das Gericht den Ausführungen der ersten Instanz gefolgt.» Doch für ihn ist klar: «Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.» Zwar wolle er noch das schriftliche Urteil des Berner Obergerichts abwarten, doch: «Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist sehr wahrscheinlich.»

Das Urteil entspricht fast genau dem, was die stellvertretende Staatsanwältin Annatina Schultz gefordert hat: 18½ Jahre Haft und 14 Jahre Landesverweis. Weswegen Schultz mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden ist: «Es gab wieder einen Schuldspruch wegen Mordes und eine Erhöhung der Strafe.» Bei einem Indizienprozess sei die Verhandlung immer sehr anspruchsvoll, insbesondere bei einem so schweren Delikt. «Ich bin erleichtert.»

* Name geändert

23.02.2024, 12:29 Uhr

«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»

Der Verteidiger von Obenauf, Simon Bloch, erklärte zum Urteil, sie gebe sich weiterhin kämpferisch, sei aber «natürlich niedergeschlagen». Er sagte aber auch: «Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.» Die nächste Instanz wäre das Bundesgericht in Lausanne, so Bloch weiter. «Das wird wahrscheinlich so sein, dass das Bundesgericht darüber noch entscheiden wird.»

«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»
1:06
Verteidiger Simon Bloch:«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen»

Die Staatsanwältin ist nach dem Urteil erleichtert. Es sei ein anspruchsvoller Prozess gewesen. 

«Ich bin erleichtert, weils ein anspruchsvoller Prozess ist»
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Staatsanwältin nach Urteil:«Bin erleichtert, weils ein anspruchsvoller Prozess ist»
23.02.2024, 12:28 Uhr

«Ich bin erleichtert»

«Ich bin erleichtert. Es hat wieder einen Schuldspruch gegeben wegen Mord und es hat eine Erhöhung der Strafe gegeben», sagte die stellvertretende Generaltstaatsanwältin Annatina Schultz zum Ausgang des Prozesses.

23.02.2024, 11:34 Uhr

Das war der Urteilstag

Im Oktober 2020 soll die bekannte Boxerin Viviane Obenauf (37) ihren Mann, den Kult-Wirt Thomas F. (†61), brutal zu Tode geprügelt haben. Zu diesem Schluss kam heute auch das Berner Obergericht. Es folgte in seinem Urteil fast gänzlich der Empfehlung der Anklage und erhöhte das erstinstanzliche Urteil von 16 Jahren Haft und zwölf Jahren Landesverweis auf 18 Jahre Haft und 14 Jahre Landesverweis.

23.02.2024, 11:20 Uhr

Prozess zu Ende

Der Oberrichter beendet seine Ausführungen und damit auch den Prozess.

23.02.2024, 11:18 Uhr

Eindeutig Mord

Zum Abschluss der Gesamtwürdigung sagt der Oberrichter: «Da die Angeklagte bis jetzt abstreitet, die Tat begangen zu haben, kann über das Motiv nur spekuliert werden. Welcher Umstand genau derart heftige Emotionen auslöste, dass sie sich dazu entschied, ihren Mann umzubringen, konnte nicht eindeutig geklärt werden.»

Das Gericht stuft die Tat aber dennoch eindeutig als Mord ein. «Die Angeklagte hat ihrem arglosen Ehemann heimtückisch aufgelauert und ist bei der Tat besonders grausam vorgegangen.» Thomas F. Hätte sich unmöglich wehren können. «Sie hat ihn in eine ausweglose Situation gebracht und ihn einen hoffnungslosen Todeskampf führen lassen. Er musste mehr Schmerzen und Qualen erleiden, als für eine Tötung nötig gewesen wäre.»

Zudem könne man bei der Tat nicht von einer Handlung im Affekt sprechen, so der Richter. «Mit dem Film versuchte sich die Angeklagte ein Alibi zu schaffen und ging damit sehr kaltblütig vor.» So schätzt das Gericht auf Obenaufs Verhalten nach der Tat ein. «Sie versuchte, ihre Tat zu vertuschen, verdächtige mehrere andere Personen.» Der Oberrichter kritisiert auch die Tatsache, dass Obenauf ihren damalig neunjährigen Sohn mit zum Tatort nahm, um die Leiche «zu finden.»


23.02.2024, 11:17 Uhr

«Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht»

«Das Opfer wurde mit der Tat völlig überrumpelt. Das Ziel war offensichtlich nicht ein Gespräch, sondern das Opfer zu töten. Das spricht für ein Beziehungsdelikt», so der Oberrichter. Daraus schliesse das Gericht ebenfalls, dass sich die Täterschaft in der Wohnung ausgekannt haben muss. «Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht. Der Täter musste wissen, dass und wo der Schläger in der Wohnung war. Das spricht für die Angeklagte.»

23.02.2024, 11:17 Uhr

Die Frage nach dem Motiv

Zum Abschluss der Gesamtwürdigung sagt der Oberrichter: «Da die Angeklagte bis jetzt abstreitet, die Tat begangen zu haben, kann über das Motiv nur spekuliert werden. Welcher Umstand genau derart heftige Emotionen auslöste, dass sie sich dazu entschied, ihren Mann umzubringen, konnte nicht eindeutig geklärt werden.»Das Gericht stuft die Tat aber dennoch eindeutig als Mord ein. «Die Angeklagte hat ihrem arglosem Ehemann heimtückisch aufgelauert und ist bei der Tat besonders grausam vorgegangen.» Thomas F. Hätte sich unmöglich wehren können. «Sie hat ihn in eine ausweglose Situation gebracht und ihn einen hoffnungslosen Todeskampf führen lassen. Er musste mehr Schmerzen und Qualen erleiden als für eine Tötung nötig gewesen wäre.»Zudem könne man bei der Tat nicht von einer Handlung im Affekt sprechen, so der Richter. «Mit dem Film versuchte sich die Angeklagte ein Alibi zu schaffen und ging damit sehr kaltblütig vor.» So schätzt das Gericht auf Obenaufs Verhalten nach der Tat ein. «Sie versuchte ihre Tat zu vertuschen, verdächtige mehrere andere Personen. Zudem nahm sie ihren Sohn mit, die Leiche zu finden.»

23.02.2024, 11:16 Uhr

Schwierige Tat für Obenauf, noch schwieriger für Unbekannte

Laut der Verteidigung wäre es für Obenauf sehr schwierig gewesen, sich vor der Tat in die Wohnung des Opfers zu schleichen, da zu dieser Zeit viele Angestellte des «Des Alpes» Feierabend machten und Obenauf erkannt hätten. Dem stimmt das Gericht grundsätzlich zu. Aber: «Dasselbe gilt grundsätzlich auch für eine Drittertäterschaft. Aber Tatsache ist: Die Tat wurde begangen. Dass es jemand geschafft hat, sie dennoch in die Wohnung zu schleichen, ist sogar ein weiteres Indiz für eine Täterschaft der Beschuldigten.»

23.02.2024, 10:58 Uhr

Richter zum Verhältnis der Eheleute

Dann spricht der Oberrichter die Beziehung zwischen Obenauf und ihrem Mann an. «Es gibt viele Anzeichen dafür, dass die Beziehung zum Tatzeitpunkt sehr schwer belastet war.» Dafür spreche unter anderem der Wegzug Obenaufs aus der gemeinsamen Wohnung nur wenige Monate nach der Hochzeit. «Dafür könnte es unter anderem auch andere Gründe haben, aber gemäss Zeugenaussagen war auch die Beziehung ein Grund.»Des Weiteren hätten die Eheleute so gut wie keinen Kontakt gehabt, so der Oberrichter. «Es gibt nur sehr wenige Verbindungsnachweise. Das kann nicht mit ‚etwas weniger Kontakt’ beschönigt werden.» Dazu kommen diverse Zeugenaussagen, die die Eheprobleme belegen.

Laut der Verteidigung wäre es für Obenauf sehr schwierig gewesen, sich vor der Tat in die Wohnung des Opfers zu schleichen, da zu dieser Zeit viele Angestellte des Des Alpes Feierabend machten und Obenauf erkannt hätten. Dem stimmt das Gericht grundsätzlich zu. Aber: «Dasselbe gilt grundsätzlich auch für eine Drittertäterschaft. Aber Tatsache ist: die Tat wurde begangen. Dass es jemand geschafft hat, sie dennoch in die Wohnung zu schleichen, ist sogar ein weiteres Indiz für eine Täterschaft der Beschuldigten.»

«Das Opfer wurde mit der Tat völlig überrumpelt. Das Ziel war offensichtlich nicht ein Gespräch, sondern das Opfer zu töten. Das spricht für ein Beziehungsdelikt», so der Oberrichter. Daraus schliesse das Gericht ebenfalls, das sich die Täterschaft in der Wohnung ausgekannt haben muss. «Eine Dritttäterschaft hätte sonst wohl eine Waffe mitgebracht. Der Täter musste wissen, dass und wo der Schläger in der Wohnung war. Das spricht für die Angeklagte.»

23.02.2024, 10:32 Uhr

Kritik an Polizeiarbeit

Auch die Erklärung des Verteidigers zu der gefundenen Trainerjacke lehnt das Gericht ab. Die Trainerjacke wurde mit Blutspuren des Opfers sowie DNA-Spuren von Obenauf in einem Container gefunden. Obenauf gibt an, diese Jacke niemals getragen zu haben. Doch der Oberrichter sagt: «Aufgrund dessen, wo die DNA-Spuren der angeklagten gefunden wurden, ist klar, dass sie sie mindestens einmal getragen hat. Doch dass sie das so kategorisch ablehnt, ist ein Indiz für ihre Täterschaft, wenn auch nur marginal.»Die Verteidigung kritisierte während des Prozesses die Polizeiarbeit während des Falles. So soll die Spurensicherung «dilettantisch» vorgegangen sein. Der Verteidiger vermutete sogar, dass die besagte Trainerjacke gar nicht im Container gefunden wurde. Laut dem Gericht spielt der Fundort der Jacke keine grosse Rolle.

Als Nächste spricht der Oberrichter über das Handy des Opfers. Dies sei vor dem Mord an Thomas F. zerstört worden. Was laut dem Oberrichter für starke Emotionen bei der Tat spreche. Weswegen: «Es kommt nur die Beschuldigte als Täterin in Frage. Zumal sie zugab, das Handy ihres Mannes regelmässig zu kontrollieren.»

Obenauf wird unter anderem von der Zeugenaussage eines Garagisten belastet. Dieser will in der Tatnacht ihr Auto gesehen und gehört haben. Die Verteidigung bezweifelt nicht nur die Richtigkeit dieser Aussage, sondern vermutete darin einen Rache-Akt des Garagisten und stellte sogar ein Mord-Motiv des Garagisten in den Raum. Doch das Gericht hält die Aussagen des Zeugen für glaubwürdig. «Der Zeuge erzählte selbst, von der Auseinandersetzung, die sein Chef mit der Angeklagten hatte. Wieso sollte man während einer Falschaussage gleich auch noch das Motiv dafür liefern.» Grundsätzlich seien die Aussagen des Garagisten sehr stimmig und daher glaubwürdig.

Laut der Verteidigung war Obenauf zum Tatzeitpunkt in ihrer Wohnung und schaute auf ihrem Handy einen Film. Zwar war ihr Handy den ganzen Abend in ihrer Wohnung und darauf lief ein Film. Doch die Anklage vermutet darin eine Vertuschungsaktion. Dieser Annahme folgt das Gericht. «In der fraglichen Zeit gab es keinerlei Aktivität auf dem Telefon der Angeklagten, was sehr ungewöhnlich für sie scheint.» Dazu komme an einen Freund, dass sie Joggen gehe. «Die Angeklagte konnte nicht erklären, warum sie ihrem Freund dies schrieb, obwohl sie nicht vorhatte Joggen zu gehen. Daher muss man annehmen, dass dies als Alibi gedacht war.»

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