Es geht um 3,5 Millionen Franken
Prozess gegen Ex-IT-Leiter des Triemli-Spitals verschoben

Am Mittwoch sollte sich ein ehemaliger IT-Leiter des Triemli-Spitals vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Doch daraus wird vorerst nicht.
Publiziert: 28.02.2024 um 08:37 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2024 um 09:43 Uhr
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Ein ehemaliger IT-Leiter des Zürcher Spitals Triemli sollte sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Foto: keystone-sda.ch

Der für Mittwoch angekündigte Prozess gegen den ehemaligen IT-Leiter (39) des Zürcher Triemli-Spitals ist kurzfristig abgesagt worden. Der Beschuldigte liess sich aus medizinischen Gründen dispensieren. Ein neues Verhandlungsdatum steht noch nicht fest.

Er hatte im Namen der Klinik Geräte im Wert von 3,5 Millionen Franken erstanden und anschliessend weiterverkauft. Mit dem Erlös finanzierte er sich und seiner Freundin ein gutes Leben. Er ist geständig.

Mehr als 100 Handys bestellt

Die Anklage sieht wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten vor. Neun Monate soll der Mann tatsächlich absitzen. Die restlichen 27 Monate wären bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken.

Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der 39-jährige Schweizer geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.

Häuser in der Ukraine gekauft

Das Spital, respektive die Stadt Zürich, will das Geld zurück. Gemäss Anklage ist der Beschuldigte zur Rückzahlung bereit.

Der Informatiker hatte mehr als 5800 Festplatten und 100 Mobiltelefone direkt an seinen Arbeitsplatz geordert. Sie kamen anschliessend ins Zentrallager des Spitals. Von dort aus verkaufte er die Ware weiter und finanzierte sich und seiner Freundin mit dem Erlös ein gutes Leben. Auf den Namen seiner Partnerin erstand er auch mehrere Häuser in der Ukraine. Damit der Betrug nicht auffiel, fälschte er knapp 70 Rechnungen.

Der Beschuldigte habe gewusst, dass keine Einzelkontrolle gemacht werde, nur schon wegen des Umfangs der Warenbestellungen. Zudem hätten sie wegen des jahrelangen Vertrauensverhältnisses keinen Anlass gehabt, seine Angaben anzuzweifeln. (nad/SDA)

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