Zwei Zürcher Hobbyfischern (30 und 34) gelingt ein gewaltiger Fang: Aus dem Greifensee ziehen sie einen Wels. Länge: 2,2 Meter. Nach einem langen Kampf mit dem Tier herrscht Freude – die beiden lassen sich auf Fischerei-Websites und in Medienberichten als Helden feiern.
Doch die vermeintlichen Helden entpuppen sich als Straftäter. Laut zwei rechtskräftigen Strafbefehlen, die der «NZZ» vorliegen, haben sich die beiden Angler der fahrlässigen Tierquälerei und der Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gemacht.
Ereignet hat sich der Fang in einer Augustnacht im Jahr 2022. Ihr Ziel – die Umgebung der Belüftungsanlage zwischen Uster und Greifensee – haben sie bewusst ausgesucht. Dort kann man grosse Fische fangen.
Schliesslich biss der Mega-Wels an. Der Kampf mit dem Tier dauerte rund anderthalb Stunden. Als sie den Fisch an Land ziehen wollten, gab es bereits erste Probleme: Gemäss Staatsanwaltschaft See/Oberland waren die Männer für einen so gewaltigen Fisch mangelhaft ausgerüstet, womit sie keine Möglichkeit hatten, das Tier «weidmannsgerecht» und «tierrechtskonform» zu betäuben und zu töten.
Deshalb erlitt der Wels «eine unnötige, mehrstündige Tortur». Die Hobbyangler haben den Fisch mit einem Seil durch den Mundbereich am Boot festgebunden – eine Qual für das Tier. Weil sie ahnten, dass der Wels ihr Boot zum Kentern bringen könnte, haben sie sich entschieden, den Fisch erst am Ufer zu landen, heisst es auf einer Fischerei-Website.
Die Art und Weise, wie sie den Fisch angebunden haben, sei aber tierschutzwidrig gewesen. Es sei zu einer Reizung der Nervenzellen an den Kiemen und damit zu Schmerzen, Leiden oder zumindest zu einem «überanstrengenden Transport» gekommen.
Auf Ahnungslosigkeit können sich die Hobbyfischer nicht berufen. Schon in der Vergangenheit haben sie gewaltige Fische gejagt. Die entsprechende Erfahrung wäre da gewesen, schreibt die «NZZ».
Selfie-Session war unnötig
Der schmerzvolle Transport war aber nicht das einzige Vergehen: Am Ufer angekommen, machten die Männer Selfies mit dem Fisch. Für eine Fotosession banden sie das Seil kurz los – nur um den Wels später auf dieselbe Weise festzubinden und auf den See zurückzufahren.
Laut Staatsanwaltschaft war das zweimalige Anbringen des Seils in keiner Art und Weise nötig gewesen.
Für ihre Taten müssen sie nun zahlen: Beide erhalten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Wegen unterschiedlicher finanzieller Verhältnisse kriegt ein Hobbyfischer einen Tagessatz von 30 Franken aufgebrummt, der andere muss einen Tagessatz von 130 Franken zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von je 800 Franken und jeweils eine Busse von 1200 Franken respektive von 500 Franken. Einen Eintrag im Strafregister gibt es dafür auch noch. (bab)