Eduardo B.* (39) hat am Freitag vor dem Zürcher Obergericht bestritten, seine Untermieterin, die IT-Spezialistin Julienne G.* (†28), bei einem Streit im September 2016 bewusst getötet zu haben. Er gab jedoch zu, sich anschliessend an der Leiche vergangen zu haben.
Der Staatsanwalt forderte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren für den Beschuldigten. Zudem sei dieser zu verwahren. Die Verteidigerin plädierte für eine sofortige Haftentlassung.
Er habe allenfalls fahrlässig gehandelt, sagte der Schweizer am Freitag in der Befragung vor dem Obergericht Zürich. Als er die 28-Jährige in den «Schwitzkasten» nahm und zudrückte, habe er seine Kraft «irrtümlich falsch eingeschätzt», sagte er. Dass ihre Gegenwehr dann nachliess, habe er falsch eingeschätzt.
Ankläger fordert Verwahrung
Das Institut für Rechtsmedizin hatte festgestellt, dass die Frau wegen Sauerstoffmangels den Hirntod erlitten hatte. Nachdem die Befragung des Beschuldigten abgeschlossen ist, kommen nun die Parteien zu Wort. Wann genau das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.
Seine Verteidigerin machte denn auch fahrlässige Tötung, allenfalls Totschlag geltend. Angemessen seien 24 Monate Freiheitsentzug. Ihr Mandant sei umgehend auf freien Fuss zu setzten und für die Überhaft zu entschädigen.
Der Staatsanwalt verlangte eine Bestätigung der erstinstanzlichen Schuldsprüche, eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Anordnung einer Verwahrung. Laut dem psychiatrischen Gutachter sei der Beschuldigte psychisch gestört und es sei sehr fraglich, ob eine Therapie eine Besserung bewirken würde. Der Beschuldigte selbst lehnt eine Massnahme ab.
Wie der Ankläger sagte, ist der Mann «ungefährlich, solange man ihn machen lässt». Wenn nicht, könne die Situation eskalieren und es könne zu schwersten Gewaltdelikten kommen. Nur mit einer Verwahrung sei die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Bundesgericht stellte Verfahrensfehler fest
Im Mai des vergangenen Jahres war B. vom Bezirksgericht Zürich zu 13,5 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er konnte das Urteil aber an das Obergericht weiterziehen.
Zuvor, im Jahr 2018, hatte das Bezirksgericht Eduardo B. bezüglich des Tötungsdelikts als schuldunfähig erklärt und eine stationäre Massnahme angeordnet. Für die Leichenschändung kassierte er 22 Monate Freiheitsentzug. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.
Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und muss neu beurteilt werden. (nad/SDA)
* Namen geändert