Auf einen Blick
- Mann zu 38 Monaten Haft wegen sexueller Übergriffe auf Jugendliche verurteilt
- Täter nutzte Jacke als Sichtschutz für Übergriffe in Zügen
- Sechs Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren wurden Opfer des 62-Jährigen
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen Mann aus Sri Lanka (62) wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme an. Zudem erhielt der Mann eine Landesverweisung geltend im gesamten Schengenraum.
Der 62-Jährige soll über Jahre hinweg immer wieder männliche Jugendliche sexuell belästigt haben. Am Dienstag stand er wegen sechs Fällen vor dem Bezirksgericht Zürich. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte und verurteilte Mann hatte bereits ein Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen erhalten, wurde aber immer wieder straffällig. Auch während des laufenden Verfahrens kam es zu weiteren Übergriffen auf sechs Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
«Ich habe eine Gewohnheit, Leute zu berühren»
Der Täter ging immer nach dem gleichen Muster vor: In einem Zug setzte er sich neben eine jugendlich aussehende männliche Person und zog seine Jacke so über sie, dass auch der Schoss des Sitznachbarn bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz berührte er die Jugendlichen.
Laut Anklage streichelte er jeweils die Oberschenkel der Jungen und liess seine Hand in Richtung der Genitalien wandern, bis er von den Opfern weggestossen wurde. In einem Fall griff er dem vor Schreck und Ekel erstarrten Jungen in die Hose. Dadurch habe er sich der Schändung schuldig gemacht. Der Angeklagte machte in seiner Befragung geltend, er habe nun mal «eine Gewohnheit, Leute zu berühren», gelobte Besserung und bat um eine «allerletzte Chance».
Das Urteil kam Dienstagnachmittag
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den 62-Jährigen am späten Dienstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten. Die Strafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
Zudem verhängte das Gericht gegen den aus Sri Lanka stammenden Mann eine fünfjährige Landesverweisung mit Geltung für den gesamten Schengenraum. Es sprach den 62-Jährigen der sexuellen Nötigung, der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und der sexuellen Belästigung schuldig.