Frauen, junge Berufstätige und Auszubildende seien besonders betroffen, teilte das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) am Dienstag mit. So erklärten 59 Prozent der Frauen, aber auch 46 Prozent der Männer, im Verlauf des Berufslebens mindestens eine der abgefragten sexistischen oder sexuellen Verhaltensweisen erlebt zu haben.
Abgefragt wurden zwölf Verhaltensweisen, die laut EBG ein breites Spektrum abdecken von sexistischen oder abwertenden Sprüchen, Witzen und Nachrichten, obszönen Gesten, körperlichen Annäherungen bis hin zu sexuellen Übergriffen.
Die Befragten antworteten hier insbesondere auf die Frage, ob sie konkrete sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt hätten, die gemäss Gleichstellungsgesetz als sexuelle Belästigung eingestuft werden könnten, von ihnen aber nicht zwingend als solche wahrgenommen wurden.
Wer häuftig betroffen ist
Die Frage, ob sie sich im bisherigen Erwerbsleben sexuell belästigt gefühlt und damit sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes erlebt hätten, bejahte rund ein Drittel der Arbeitnehmenden. Hier lag der Anteil bei den Frauen mit 44 Prozent deutlich höher als bei den Männern mit 17 Prozent.
Jüngere Beschäftigte haben den Angaben zufolge in den letzten zwölf Monaten mehr Vorfälle erlebt und fühlten sich häufiger sexuell belästigt als ältere. Dabei ist der Einfluss des Alters bei den Frauen besonders deutlich: von den 16- bis 25-jährigen weiblichen Personen erlebte ein Drittel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Häufig betroffen sind laut EBG Personen in Branchen mit vielen Kundenkontakten wie dem Gastgewerbe, der Banken- oder der Gesundheitsbranche. Bei den belästigenden Personen handle es sich am häufigsten um männliche Arbeitskollegen derselben Hierarchiestufe. Bei den Frauen, die von Belästigung berichteten, ging diese jedoch oft auch von Vorgesetzten aus.
Klare Massnahmen gefordert
Arbeitgebende sind gemäss Gleichstellungsgesetz und Arbeitsgesetz verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. In jedem fünften Betrieb gebe es aber trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung keine Präventions- und Interventionsmassnahmen, erklärte das EBG weiter.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SBG) fordert deshalb in einer Stellungnahme, die Arbeitgeber sollten ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehöre eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb müsse klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen.
Die Studie enthält auch Empfehlungen für eine zielgerichtete Präventions- und Interventionsarbeit. Es brauche eine bessere Sensibilisierung und Aufklärung der Verantwortlichen durch die Arbeitgebenden, so das EBG. Ebenso zentral sei die Schaffung klarer betrieblicher Strukturen und Prozesse, damit Betroffene ermutigt würden, Vorfälle zu melden und so Unterstützung erhalten.
Die vom EBG und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeinsam in Auftrag gegebene Studie ist die zweite Erhebung zu diesem Thema nach einer ersten Studie im Jahr 2008. Befragt wurden im Unterschied zum ersten Mal Arbeitnehmende und Arbeitgebende.