Als Hasret K.* (36) am 20. November vergangenen Jahres aufwacht, kann sie ihre Augen nicht mehr öffnen. Ihr Gesicht ist komplett geschwollen. «Sofort bat ich meinen Mann, den Kindern zu sagen, dass sie in ihrem Zimmer bleiben sollten. Ich wollte nicht, dass meine wunderbaren Töchter (9, 8, 3) mich so sehen», schildert sie die Situation im Gespräch mit Blick. Dann ruft sie ihre Eltern an, die im Kanton Basel-Landschaft wohnen, damit diese zu den Kindern schauen. Die dreifache Mutter muss sofort in den Notfall, ihr Mann begleitet sie. Als ihre Eltern zur Ablöse kommen, hält sich die Mutter die Augen zu – auch sie will die geliebte Tochter so nicht sehen.
Doch was war geschehen? Hasret weiss seit einem Hennatattoo von 2001, welches sie in der Türkei machen liess, dass sie auf einen bestimmten Farbstoff (PPD), der auch in Haarfärbeprodukten vorkommen kann, allergisch reagiert. Deshalb war sie stets vorsichtig und griff bislang, um sich einen neuen Look zu verpassen, zu einem veganen Produkt eines grossen Detailhändlers, mit welchem sie keine Probleme hatte. Doch nachdem dieses nicht länger verkauft wurde, hatte sie es am 19. November 2023 mit einem anderen probiert – und das ging schief.
Zwei Nächte auf der Station
«Im Spital (gehört zum Unispital, Anmerkung der Redaktion) angekommen konnte ich mit einem Auge noch etwa fünf Prozent sehen. Sie sahen mich entsetzt an. Die Ärzte und das Pflegepersonal machten dann einen super Job und ich fühlte mich jederzeit rundum gut versorgt.» Hasret K. bekommt eine Infusion und muss zwei Nächte auf der Station verbringen, bis sie wieder nach Hause darf. Doch das Schlafen fällt ihr in den nächsten vier bis fünf Tagen noch schwer, sie muss ihr Gesicht und den Hals permanent kühlen.
Vor dem ersten Gebrauch sollte man die Verträglichkeit prüfen. Dazu kann man die Farbsubstanzen zunächst nur auf eine kleine Stelle geben. Ist die Haut auch nach einer längeren Einwirkzeit frei von Irritationen, kann das Haarfärbemittel meist problemlos verwendet werden. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) weist jedoch darauf hin, dass Farbmischungen nur für eine kurze Zeit in Kontakt mit der Haut und den Haaren kommen sollten. Dies sind allerdings nur allgemeine Informationen. Für eine Selbstdiagnose reicht das nicht und ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch.
Vor dem ersten Gebrauch sollte man die Verträglichkeit prüfen. Dazu kann man die Farbsubstanzen zunächst nur auf eine kleine Stelle geben. Ist die Haut auch nach einer längeren Einwirkzeit frei von Irritationen, kann das Haarfärbemittel meist problemlos verwendet werden. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) weist jedoch darauf hin, dass Farbmischungen nur für eine kurze Zeit in Kontakt mit der Haut und den Haaren kommen sollten. Dies sind allerdings nur allgemeine Informationen. Für eine Selbstdiagnose reicht das nicht und ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch.
Heute geht es ihr zum Glück wieder gut, die Schwellungen sind abgeklungen. Zwei Monate lang musste Hasret K. jedoch eine Cortison-haltige Creme verwenden. Beim Hersteller des Haarfärbeprodukts habe sie sich gemeldet, bislang aber nichts gehört. Eines steht für Hasret aber ohnehin schon fest: «Ich werde ganz bestimmt nie wieder meine Haare färben, so viel ist klar.»
* Name bekannt