Eineinhalb Stunden nach seiner Haftentlassung tauchte ein Stalker (26) aus Äthiopien vor der Haustüre seiner Ex-Freundin auf. Nur: Er hätte sich ihr gar nicht nähern dürfen.
Der 26-Jährige hat einiges auf dem Kerbholz. Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland häufen sich zahlreiche Berichte von Belästigungen und Nötigungen. «Züri Today» konnte das Dokument einsehen.
Kriminelle Vorgeschichte
Das Leiden der Schweizerin begann im Sommer 2021. Der heute 26-Jährige suchte in regelmässigen Abständen den Wohnort seiner Ex-Freundin auf – diese wies ihn wiederholt ab. Ohne Erfolg.
Nach mehreren Heiratsanträgen erschien der Stalker gar am Arbeitsplatz der Kinderbetreuerin. Er bedrängte ihre Kollegen und erkundigte sich nach ihrem Aufenthaltsort. Die Liebesgeständnisse hörten nicht mehr auf. Über ein Jahr lang zog sich das Stalking hin.
Mehr Polizeinachrichten
In einer Nacht im Juni 2022 schaltete die Mutter des Stalking-Opfers die Polizei ein. Doch die Wegweisung der Beamten hielt ihn nicht davon ab, Stunden später wieder vor der Haustür zu stehen. Das erneute Auftauchen führte zu einer zweitägigen Festnahme. Zusätzlich wurde ein Rayonverbot gegen den Mann erlassen.
Rayonverbot nutzlos
Unglaublich: Eineinhalb Stunden nach seiner Entlassung stand er wieder vor der Tür. Der Äthiopier wird erneut verhaftet. Wieder wird er rückfällig.
Erst im Juli 2022 endeten seine Annäherungsversuche endlich. Der Äthiopier wurde jetzt aber wegen Stalkings zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Die Verfahrenskosten von 1000 Franken muss er ebenfalls berappen. (ene)