Bullterrier beisst Kind (9) in Gesicht und Genitalien
Das droht dem Beiss-Hund von Neuheim ZG

Ein Miniature Bullterrier hat ein Kind im Kanton Zug angefallen, nachdem das Tier aus dem Fenster entwischt war. Was droht dem Beiss-Hund?
Publiziert: 22.05.2023 um 18:13 Uhr
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Ein Miniature Bullterrier hat ein Kind im Kanton Zug angefallen, nachdem das Tier aus dem Fenster entwischt war. Was droht dem Hund?
Foto: Zuger Polizei
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Michael SahliReporter News

Der Bub (9) hatte beim Angriff keine Chance: Am Samstag springt in Neuheim ZG ein Miniature Bullterrier aus dem Fenster und stürzt sich auf das Kind. Mehrmals wird der Neunjährige vom rasenden Tier in Genitalien und Gesicht gebissen. Erst dann schafft es das Frauchen (60), den einjährigen Hund vom Opfer zu zerren. «Mir tut das extrem leid», sagte sie am Tag danach zu Blick. Und: Das Tier, es gehört ihrem Sohn, befinde sich seit der Attacke in einem Tierheim. Was droht dem aggressiven Hund?

In der Schweiz wird nach einer Beiss-Attacke bei einem Hund normalerweise ein Wesenstest durchgeführt. Dabei wird das Tier mit verschiedenen Situationen konfrontiert, um die Reaktion zu überprüfen. Dazu kann auch gehören, dass der Hund bewusst provoziert wird.

Im Extremfall wird der Hund getötet

Auch die Geschichte des Hundes wird angeschaut, etwa, ob es schon in der Vergangenheit zu Zwischenfällen gekommen ist.

Fällt der Hund durch, können verschiedene Massnahmen angeordnet werden. Dazu kann eine Leinen- oder Maulkorbpflicht gehören. In krassen Fällen kann ein Hund auch eingeschläfert werden. Auch dem Besitzer kann nach einem Beiss-Angriff eine Strafe drohen, plus eine Entschädigungszahlung an das Opfer.

Im September vergangenen Jahres musste sich zum Beispiel ein Hundehalter-Paar aus Horgen ZH vor dem Kadi verantworten, nachdem ihr Rottweiler eine Seniorin attackiert und schwer verletzt hatte. Statt dem Opfer Hilfe zu leisten, machte sich die Hundehalterin nach dem Angriff aus dem Staub.

Bedingte Haftstrafe nach Hundeangriff

Resultat: Das Besitzer-Paar wurde wegen schwerer vorsätzlicher Körperverletzung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Dem Opfer müssen die Beschuldigten eine Genugtuung über 10'000 Franken zahlen. Der Hund wurde nach der Attacke eingeschläfert.

Ob es dem Miniature Bullterrier aus Neuheim ebenfalls so ergeht, ist noch offen. Das Veterinäramt werde entsprechende Abklärungen machen, hiess es bei der Zuger Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Bisher sei der Hund nicht mit Aggressionen oder Beissvorfällen aufgefallen.

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