Im Kanton Zürich sorgte eine schlechte Google-Bewertung für einen Gerichtsfall. Im Dezember 2021 beschwerte sich eine Frau (45) via Google über eine alternativmedizinische Praxis. In der Bewertung ist die Rede von schlechter Stimmung und einer erfolglosen Behandlung – die Inhaberin und Therapeutin wird als hochnäsig bezeichnet. Ihre Stimme sei penetrant und ihre Ausbildung habe sie im Lotto gewonnen, heisst es. Von der Verfasserin gab es gerade mal einen von fünf Sternen.
Inzwischen ist klar: Die Unzufriedene war nie in der Praxis. Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, wurde sie am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Bülach ZH aber trotzdem freigesprochen.
Aus Rache kritisiert
Wie die Zeitung schreibt, lieg die Vermutung nahe, dass sich die Frau bei der Therapeutin rächen wollte. Denn diese lebt inzwischen mit ihrem Ex-Mann zusammen.
Zuvor hatte sie ihre Nachfolgerin bereits mit beleidigenden Nachrichten auf Whatsapp eingedeckt. Sie bezeichnete sie dabei als «billig», «eklig-schwabbelig» und «mollig-dumm». Die Nachrichten hatten einen Strafbefehl zur Folge. Doch die Angeklagte akzeptierte das nicht und verlangte eine gerichtliche Beurteilung.
Bewertung noch immer online
Nach dem Gerichtstermin ist klar: Weder die Beleidigungen per WhatsApp noch die schlechte Bewertung auf Google haben Konsequenzen.
Der Grund: «Die Kritik in der Bewertung betrifft nicht ihre Person, sondern ihre berufliche Tätigkeit und fällt damit nicht unter den Ehrbegriff im strafrechtlichen Sinn», sagte der Richter. Diese Ehre sei auch durch die Whatsapp-Nachrichten nicht verletzt worden.
Die schlechte Google-Bewertung bleibt deshalb weiterhin online – mehrere Gesuche bei Google, diese zu entfernen, blieben erfolglos. Laut dem Richter kann die Klägerin einzig noch versuchen, die Löschung mit Hilfe eines Friedensrichters zu bewirken. (bra)