Auf einen Blick
- Zürcher Heimatschutz geht gegen Abdeckung historischer Hausinschriften vor Bundesgericht
- Verwaltungsgericht erlaubt Abdeckung, Heimatschutz fordert Erklärtafel stattdessen
- Zwei Gebäude aus dem 15. Jahrhundert betroffen: «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf»
Die beiden Gebäude mit den Hausinschriften «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» in der Zürcher Altstadt an der Niederdorfstrasse 29 und am Neumarkt 13 sind im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführt. Das Zürcher Verwaltungsgericht befand es für zulässig, dass die beiden Hausinschriften abgedeckt werden. Es konnte darin keine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Gebäudefassaden erkennen. Das Baurekursgericht hatte als erste Instanz die Erhaltung der beiden Inschriften angeordnet.
Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) unter Leitung des Stadtzürcher Heimatschutzes (SZH) hat sich entschieden, gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht zu gelangen, und hat eine Beschwerde eingereicht. «Der ZVH und der SZH sind überzeugt, dass eine Abdeckung der Schriftzüge, auch wenn sie reversibel sein soll, den Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht wird», heisst es in einer Medienmitteilung zur Begründung.
Kritik an Stadt und Verwaltungsgericht
«Die Inschriften der in einem Fall bereits im 15. Jahrhundert erwähnten Hausnamen sind Zeitzeugen der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte unserer Stadt. Die Unterschutzstellung und Erhaltung von solchen Zeitzeugen – und dazu zählen auch Inschriften als Hinweise auf vergangene Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen – ist gerade eine Aufgabe des Denkmal- und Heimatschutzes», betont der Verein. Er macht sich für eine Erklärtafel stark. Sie soll auf die Geschichte und den Hintergrund der Namensgebungen hinweisen und gleichzeitig zu rassistischem Gedankengut auf Distanz gehen.
Um eine Abdeckung vorzunehmen, würden bauliche Abklärungen fehlen, argumentieren die Heimatschützer weiter. Im Entscheid des Verwaltungsgerichts sehen sie «eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Rechtsweggarantie».