Der Kantonsrat hat eine abgeänderte Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, AL und EVP mit 98 zu 72 Stimmen unterstützt. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung folgt in etwa vier Wochen. Ausgeschüttet wird das zusätzliche Geld im kommenden Jahr.
«Die Prämienverbilligung im Kanton Zürich ist bisher zu tief angesetzt», sagte SP-Kantonsrätin Brigitte Röösli (Effretikon). Sie aufzustocken, sei deshalb richtig.
Dagegen waren SVP/EDU und die FDP. «Das ist Pflästerlipolitik», sagte Jörg Kündig (FDP, Gossau). Damit würden nur Symptome bekämpft, aber das Problem sei nicht gelöst. «Die Prämienlast muss auf nationaler Ebene angepackt werden.»
Für Kritik auf bürgerlicher Seite sorgte auch der Umstand, dass die tiefen Einkommen nicht zwingend stärker entlastet werden. Die 50 Millionen gehen teilweise auch an neue Bezugsberechtigte mit höheren Einkommen, die bisher kein Anrecht auf Prämienverbilligung hatten. Neu wird also auch vermehrt der Mittelstand unterstützt.
Bei den 50 Millionen, die nun zusätzlich in den Topf kommen, handelt es sich um einen Kompromiss. Die ursprüngliche Parlamentarische Initiative der linken Parteien und der EVP hatte verlangt, dass der Kantonsbeitrag auf «mindestens 120 Prozent» des Bundesbeitrags erhöht werden soll.
Bund und Kantone teilen sich die Gelder für die Prämienverbilligungen auf. Aktuell zahlt Zürich 92 Prozent des Beitrags, den der Bund beisteuert. Eine Erhöhung auf 120 Prozent hätte für den Kanton Zürich zusätzliche Ausgaben von 180 Millionen bedeutet – doch da spielten GLP und Mitte nicht mit.
Sie einigten sich mit den Linken und der EVP auf den Kompromiss, dass Zürich gleich viel zahlt wie der Bund. Daraus ergibt sich der Zusatzbetrag von 50 Millionen Franken.
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) war ebenfalls gegen die Aufstockung. «Mit dieser Verteilung nach dem Giesskannenprinzip profitieren auch Leute, die es gar nicht nötig haben», sagte sie.
Rickli hätte es aber auch aus einem anderen Grund beim Topf von aktuell 1,31 Milliarden Franken gelassen. «Die bisherige Steuerungsfunktion von Regierungs- und Kantonsrat wird voraussichtlich 2028 obsolet.»
Dann wird nämlich ein neues Berechnungssystem eingeführt. Grund dafür ist die nationale Prämienverbilligungs-Initiative der SP, die im Jahr 2024 zwar abgelehnt wurde – allerdings wird der Gegenvorschlag am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Dieser schreibt vor, dass die Kantone einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der gesamten Grundversicherungs-Kosten für die Prämienverbilligung einsetzen müssen – je nach dem, wie stark die Prämien die ärmsten 40 Prozent in einem Kanton belasten.
In den ersten zwei Jahren beträgt der Mindestbeitrag in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten. Wie sich das neue System ab 2028 auf den Kanton Zürich auswirken wird, kann noch nicht abschliessend gesagt werden.
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