«Er könnte ja arbeiten, er ist gesund»
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Vater von Dario T. (42):«Er könnte ja arbeiten, er ist gesund»

Wollte Dario T. (42) aus Unterägeri ZG seinen Vereinskumpel (45) mit einem Hammer töten? Das sagt sein Vater
«Lächerlich, lasst endlich meinen Sohn raus!»

Zwei Männer treffen sich in Unterägeri ZG bei einer Waldhütte. Mitten in der Nacht. Es kommt zu einem Angriff mit Hammer und Messer. Der tatverdächtige Dario T. (42) sitzt seit September in U-Haft. Das passt seinem Vater Ernst H. (78) gar nicht.
Publiziert: 12.04.2024 um 00:02 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2024 um 08:17 Uhr
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Die Mutter von Dario T. zeigt Blick ein Passfoto von ihrem Sohn, der in U-Haft sitzt.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Es begann mit einem Gerücht um eine aussereheliche Affäre. Und endete im September 2023 damit, dass ein Zuger Familienvater (42) seinen Vereinskumpel (45) mit einem Hammer und einem Messer attackiert und ihn schwer verletzt haben soll. Schnell vermuteten die Ermittler: Die Bluttat war nicht von Emotionen getrieben – sondern ein eiskalter Tötungsversuch!

Die «Zuger Zeitung» zitiert Ende März aus Justizakten. Der spätere Angreifer habe im Internet nach «Leiche verschwinden lassen», «wo versteckt man eine Leiche», «Verwesung Wasser Dauer» und «Leichengeruch durch Betondecke» gesucht. Und sein Opfer, einen Schweizer, mit einer gefälschten Mail mitten in der Nacht zu einer Waldhütte in Unterägeri ZG gelockt.

Stichwunden und Kopfverletzungen

Das Lockmittel: angebliche Informationen über eine aussereheliche Beziehung der Ehefrau des Opfers. Das Opfer erlitt beim Angriff Stichwunden im Oberkörper und Kopfverletzungen, wohl durch einen Hammer. Und musste operiert werden.

Bizarr: Gemäss Medienberichten soll Dario T. gar ein Unternehmen beauftragt haben, eine Grube auszugraben, mutmasslich um eine Leiche zu entsorgen. 

Vater des Beschuldigten erklärt Hintergründe

Für Ernst H.* (78) ist seit der Bluttat nichts mehr so, wie es einmal war. Denn beim mutmasslichen Hammer-Angreifer handelt es sich um Dario T.** (42), seinen Sohn. Der Vater sagt im Gespräch mit Blick: Sein Sohn und das Opfer seien eigentlich Freunde gewesen. «Sie haben auch schon zusammen Weihnachten gefeiert und spielen im selben Sportverein.»

Die Freundschaft sei aber von Eifersucht vergiftet worden. Ernst H. sagt: Die Frau des Opfers habe, so werde vermutet, wohl mal etwas mit seinem Sohn gehabt. Aber: «Es ist gar nicht viel passiert. So wie man halt mal an einem Fest feiert», sagt Ernst H. Schnell hätten sich Gerüchte verbreitet. Und darum sei es zum nächtlichen Treffen beim späteren Tatort gekommen.

«Er hat einen Mist gebaut»

Ernst H. bestätigt, dass sein Sohn einen Hammer dabei hatte. Das mit dem Messer sei ein schwieriges Thema. «Sie sind aufeinander los», sagt der Vater. Er weiss nur: «Dario hat ihm mit dem Hammer auf die Lippen geschlagen.» Aber: «Er wollte ihn nicht umbringen.» Und: «Dario hat danach noch selbst die Polizei angerufen und gesagt, dass er einen Mist gemacht habe.»

Jetzt, über sieben Monate später, erhebt Ernst H. Vorwürfe gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Er ist wütend, weil sein beschuldigter Sohn noch immer in U-Haft sitzt. «Lächerlich! Lasst endlich meinen Sohn raus!», fordert der Vater. «Er hat eine Frau und zwei Kinder und könnte normal arbeiten.»

Seit der Verhaftung habe er Dario nie sehen dürfen. Sie würden sich nur Briefe schreiben – über den Anwalt. «Er sagt, er habe das nie tun wollen, es tue ihm leid.» Dario möchte mit der Familie des Opfers reden können.

Die Frau von Dario habe nichts von dessen näherem Kontakt zur Frau seines Kollegen gewusst. «Sie ist nun sehr stark, hat es daheim im Griff mit den Kindern und geht ihrem Job nach», sagt Ernst H. Er unterstütze sie, so gut es geht.

Ermittlungen haben hohe Priorität

Frank Kleiner von den Zuger Strafverfolgungsbehörden kann auf Anfrage von Blick keine weiteren Informationen zum Fall bekannt geben. Kleiner sagt jedoch: «Wir können versichern, dass die Ermittlungen und Untersuchungen in diesem Zusammenhang für uns eine hohe Priorität haben.» Und: Es gehe nicht darum, Informationen zurückzuhalten, «sondern – wie bei allen anderen unbeantworteten Fragen – darum, dass das Strafverfahren nicht gefährdet wird». 

Das Opfer war für Blick nicht zu erreichen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

* Name bekannt
** Name geändert

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