Auf einen Blick
- SBB lassen Kundin in der Kälte stehen
- Frau muss bei Ex-Freund übernachten, Hotels verlangen Ausweis
- SBB räumt Fehler ein und zahlt 150 Franken Entschädigung
Tanja B.* wollte nach dem Sport einfach nur nach Hause. Doch als sie am Bahnhof Zug ihre Sachen aus dem Schliessfach holen will, funktioniert nichts mehr, wie der «Beobachter» berichtet. Der Automat zeigt nur «Wartung» an. B. ruft die SBB-Hotline an, doch die Antwort ist ernüchternd: «Nach 22 Uhr können wir leider niemanden mehr schicken», heisst es.
«Ich wusste nicht, was ich machen soll, es war saukalt draussen, und ohne Wohnungsschlüssel konnte ich nicht nach Hause», sagt die Frau. «Ich fragte mich: Wo schläfst du jetzt?»
Kein Ausweis – kein Hotelzimmer
Auch die Polizei kann nicht helfen. Bahnhöfe seien Privateigentum der SBB. Ein Aufbrechen des Fachs sei nur bei Gefahr für «Leib und Leben» möglich.
Hotels fallen als Option weg, da B. keinen Ausweis dabei hat. «Es gibt kein Hotel in der Schweiz, das keinen Ausweis verlangt», bestätigt eine Hotelangestellte in Zug. In ihrer Verzweiflung wendet sich B. an ihren Ex-Freund, der in der Nähe wohnt. Er lässt sie auf dem Sofa übernachten.
150 Franken Entschädigung
Am nächsten Morgen bekommt B. ihre Sachen zurück. Die SBB räumen Fehler ein: «Rückblickend ist es im Gespräch zwischen Frau B. und dem Kundenservice wohl zu Missverständnissen gekommen», sagt SBB-Sprecherin Fabienne Thommen zum «Beobachter». Eigentlich hätte der Notfalldienst kommen sollen.
B. erhält 150 Franken Entschädigung. Doch sie bleibt kritisch: «Was wäre gewesen, wenn ich keinen Schlafplatz gefunden hätte?»
* Name geändert