Zuger Kantonsrat präzisiert
Richter müssen während gesamten Amtszeit im Kanton wohnen
Das Zuger Verwaltungsgericht stellt klar: Der politische Wohnsitz im Kanton Zug ist nicht nur Voraussetzung für die Wahl in ein Richteramt, sondern auch während der gesamten Amtszeit zwingend erforderlich. Der Kantonsrat hat diese Präzisierung am Donnerstag begrüsst.
23.05.2024, 11:59 Uhr