Altersarmut ist trotzdem ein Problem
In Zug sind fast die Hälfte der Rentner Millionäre

Wie eine aktuelle Mitteilung von Pro Senectute zeigt, gelten Hunderte Rentner aus dem Kanton Zug als armutsgefährdet. Anderen wiederum scheint es prächtig zu gehen: 45 Prozent der Zuger Senioren verfügen über ein Vermögen von mindestens einer Million Franken.
Publiziert: 03.12.2023 um 18:45 Uhr
1/5
Im Kanton Zug verfügen 45 Prozent der Rentner über mindestens eine Million Franken. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Altersarmut ist in der Schweiz ein verbreitetes Phänomen. So auch im Kanton Zug, wie Zentralplus unter Berufung auf eine aktuelle Mitteilung von Pro Senectute Schweiz schreibt. Die Stiftung ist die grösste ihrer Art und setzt sich für das Wohl älterer Menschen ein.

Demnach gelten 1900 Personen ab 65 Jahren im Kanton Zug als «arm». In diese Kategorie fallen all jene, die pro Einzelhaushalt mit weniger als 2279 Franken Einkommen pro Monat auskommen müssen. Als «armutsgefährdet» gilt wiederum, wer monatlich weniger als 2506 Franken zur Verfügung hat. Mitte 2022 war dies in Zug bei rund 3150 Rentnern der Fall.

Das ist jedoch nicht die einzige Erkenntnis von Pro Senectute. Während Hunderte Senioren aus Zug praktisch am Hungertuch nagen, schwimmt fast die Hälfte der Rentner im Geld. «45 Prozent der Bevölkerung ab 65 Jahren hat ein Vermögen von mindestens einer Million Franken», sagt Alexander Widmer von Pro Senectute zu Zentralplus.

Sie verlieren Geld im Internet oder sind uninformiert

Der Stiftungsmitarbeiter bestätigt, dass das Gefälle zwischen Arm und Reich im Kanton enorm gross ist. So würden neben den zahlreichen millionenschweren Rentnern viele andere von der ersten Säule leben – und seien damit von Altersarmut betroffen.

Doch wie kommt es zu Armut im Alter? Während laut der Mitteilung zahlreiche Senioren verschweigen würden, dass sie im Internet Geld verloren haben, seien viele zu wenig informiert.

«Wir stellen fest, dass ältere Menschen oftmals nicht wissen, dass sie ein Recht auf Ergänzungsleistungen haben. Wer pflegebedürftig ist oder den Alltag nicht selbstständig meistern kann, darf Hilflosenentschädigung beantragen», sagt Stefanie Waldburger von Pro Senectute Kanton Zug zu Zentralplus. Waldburger berät gemeinsam mit Sozialarbeitenden rund 900 Rentner in Zug. (dzc)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?