Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2021 gegen die Ärztin ein Strafverfahren eröffnet, weil in deren Praxis mutmasslich über mehrere Monate abgelaufene Covid-19-Impfdosen verabreicht worden sind. Der Frau wurde die Berufsausübung vorläufig untersagt.
Laut dem kantonalen Amt für Gesundheit und Soziales ist die Ärztin Susanne Niemann (51) dafür verantwortlich. Wie das Amt für Gesundheit und Soziales mitteilte, meldeten sich bei der Behörde 202 Personen, denen die Ärztin ein Covid-Zertifikat ausgestellt hatte. Fast alle, nämlich 197, hatten von ihr ein Impfzertifikat erhalten, 5 ein Zertifikat für Genesene.
Patienten können Herausgabe der Akten verlangen
Das Gesundheitsamt klärte zusammen mit dem Impfstoffhersteller Moderna ab, wer von den Geimpften keinen vollen Impfschutz hat. 46 Personen sei eine Nachimpfung empfohlen worden, teilte das Amt für Gesundheit und Soziales mit.
Die Nachimfpungen seien im Januar im Impfzentrum des Spitals Schwyz verabreicht worden, hiess es. Zwei Personen mit einem positiven Test hätten keine Nachimpfung gewünscht, sie hätten ein Genesenenzertifikat erhalten.
Die Praxis ist weiterhin geschlossen. Das Amt weist deren Patientinnen und Patienten darauf hin, dass sie ein Recht hätten, die Herausgabe ihrer Akten zu verlangen. Dies solle schriftlich gemacht werden, allenfalls seien auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. (SDA)