Das Strafverfahren betreffend den tödlichen Verkehrsunfall auf der Axenstrasse im Juli 2022 ist eingestellt worden. Es konnte kein strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen festgestellt werden.
Es habe sich um eine Selbstkollision ohne Dritteinwirkung gehandelt und auch die gesetzlichen Vorschriften an die Strasseninfrastruktur seien eingehalten worden, teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz am Donnerstag mit.
Auto versank im Vierwaldstättersee
Mit der Strafuntersuchung sollten die genauen Umstände des Unfalls geklärt werden. Beispielsweise, ob weitere Verkehrsteilnehmer für die Kollision verantwortlich oder ob Sicherheitsvorschriften missachtet worden sind.
Beim Unfall vom 24. Juli 2022 prallte ein Auto beim Wolfssprung gegen eine Felswand, brach daraufhin durch das Geländer und stürzte 45 Meter in die Tiefe. Das Auto versank im Vierwaldstättersee, der Autofahrer verstarb. (SDA)