Vor rund einer Woche kam es vor einem Schwyzer Kinderparadies zum Aufruhr. Dutzende Leute versammelten sich vor dem Gebäude und demonstrierten. Sie wehrten sich gegen die Zwangsschliessung des Betriebs von Caroline U.* – Patrouillen der Kantonspolizei Schwyz machte den Laden trotzdem dicht. Der Grund: Im Indoor-Spielplatz galt weder eine Maskenpflicht, noch wurden die Abstandsregeln eingehalten.
Seit Sonntag hat das Kinderspielparadies nun aber wieder offen, wie U. gegenüber Blick bestätigt. Sie wolle sich nun an das halten, wogegen sie sich zuvor noch strikt gewehrt hat: an die Corona-Auflagen.
So gebe es nun ein Schutzkonzept. Besucher müssen vor dem Eintreten ihre Kontaktdaten angeben. Ihnen wird zudem einem Infrarot-Messgerät Fieber gemessen. Auch eine Maskenpflicht gilt neuerdings.
Rechtliche Schritte
Bereits vor der Schliessung hatten die Behörden Carolina U. eine Verfügung zur Zwangsschliessung angedroht. Denn die Chefin des Kinderparadieses war mit den Massnahmen des Bundes nicht einverstanden.
Auf der Internetseite des Spielplatzes hiess es damals, dass man eine «Glaubensgemeinschaft Menschen guten Willens» sei – dies entspreche einer spontanen Glaubensgemeinschaft gemäss der Bundesverfassung. Deshalb würde keine Maskenpflicht bestehen.
Gegen die vorübergehende Schliessung des Indoor-Spielplatzes will U. nach wie vor rechtlich vorgehen, sagt sie. (bra)
* Name geändert