Im September 2020 wurde ein heute 30-jähriger Mann vom Luzerner Kantonsgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung an seiner Ex-Freundin und damaligen Vermieterin verurteilt. Der Beschuldigte kassierte damals eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.
Unfassbar: Wie sich später herausstellt, soll sich der Untermieter auch an der damals neunjährigen Tochter seiner Ex-Freundin vergriffen haben. Das berichtet «20 Minuten». Der Mann soll das Mädchen mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Beschuldigter hat Mädchen mindestens 34 Mal vergewaltigt
Die tragische Geschichte nahm im Jahr 2017 ihren Anfang. Der damals 25-jährige Beschuldigte zog als Untermieter in die Wohnung einer Frau im Kanton Luzern. Kurze Zeit später wurde aus den beiden ein Paar. Jeweils von Sonntagabend bis Mittwoch lebte auch die damals neunjährige Tochter der Vermieterin bei ihrer Mutter.
Als die Mutter eines Abends nicht zu Hause war, soll der Untermieter das Mädchen aufgefordert haben, sich auszuziehen. Daraufhin ist es laut Urteil zur ersten Vergewaltigung gekommen. Obwohl ihm die Minderjährige klargemacht habe, welche Schmerzen er ihr zufügte, habe der Beschuldigte weitergemacht.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, blieb es nicht bei dem einen Vorfall. Es folgten zahlreiche weitere Vergewaltigungen – der Beschuldigte soll das Kind einmal wöchentlich zum Sex gezwungen haben. Später wurden daraus gar zwei- bis dreimal die Woche. Die Übergriffe hätten sich immer ereignet, wenn die Mutter bei der Arbeit war und sich auch sonst niemand in der Wohnung aufhielt.
Dem Gericht zufolge kam es zu 34 nachgewiesenen Vergewaltigungen. Neben der Wohnung fand je ein Übergriff im Keller, in einem Auto sowie in einem Hotel statt. Das Mädchen habe sich aus Angst vor dem Mann gefügt. So soll er damit gedroht haben, sie oder ihre Mutter umzubringen, wenn sie nicht täte, was er von ihr verlange.
Mädchen vertraute sich Lehrperson an
Kaum zu glauben: Das Ganze wäre nie ans Licht gekommen, wenn sich das Mädchen nicht einer Lehrperson anvertraut hätte. Erst dadurch kam der Fall ins Rollen. Eine entsprechende Strafanzeige gegen den Mann wurde im Juli 2020 bei der Luzerner Polizei eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt sass der Beschuldigte bereits wegen der mehrfachen Vergewaltigung der Mutter hinter Gitter.
Beim Polizeiverhör zu den neuen Anschuldigungen der Tochter wies der Mann jegliche Vorwürfe von sich. Stattdessen behauptete er, dass seine Ex-Freundin ihre Tochter beeinflusst haben soll, nachdem sie ihn im Dezember 2018 vor die Tür gesetzt habe.
Vorbestraft in Portugal
Doch damit nicht genug: Der Beschuldigte soll nicht nur in der Schweiz, sondern auch in seinem Heimatland Portugal bereits straffällig geworden sein. Demnach wurde er im Juni 2010 wegen «strafverschärfender Vergewaltigung» zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Jetzt hat ihn das Kriminalgericht Luzern für schuldig gesprochen. Er soll zusätzlich zur bereits bestehenden Strafe von vier Jahren und zwei Monaten weitere neun Jahre und sechs Monate in den Knast.
Da sich der Beschuldigte laut Urteil einer stationären Massnahme unterziehen muss, wird der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben. Zudem wurde der Landesverweis von 10 auf 15 Jahre erhöht. Den Beschuldigten kommt das Urteil zudem teuer zu stehen: So muss er nicht nur der Privatklägerin 20'000 Franken plus Zinsen als Genugtuung bezahlen, sondern auch für die Verfahrenskosten von 40'000 Franken aufkommen. Der Anwalt des Beschuldigten hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (dzc)