Das Bezirksgericht Kreuzlingen TG hat am Dienstag einen Sextäter zu 46 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann wird beschuldigt, mehrfach Kinder vergewaltigt oder sexuell missbraucht zu haben. Der Vollzug wird zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.
Laut Anklage habe sich der Mann mit einer damals 16-Jährigen, die er über Facebook kennenlernte, im Sommer 2009 verabredet. In einem Geschäft hätten sie einander Armkettchen gekauft und seien danach in einen Park gegangen.
Auf der Rückbank vergewaltigt
Der Beschuldigte habe den «Drang verspürt, die junge Frau zu vergewaltigen», hiess es in der Anklageschrift weiter. Er habe das Opfer in sein Auto gezogen und sei, obwohl die junge Frau aussteigen wollte und zu weinen anfing, mit ihr auf einen Parkplatz gefahren. Dort habe er sie auf der Rückbank vergewaltigt.
Vor Gericht stritt der 34-jährige Schweizer am Montag die Vergewaltigung ab: «Ich habe sie gekannt. Wir haben uns einmal getroffen. Wir haben etwas getrunken. Mehr nicht», sagte er in der Befragung durch den vorsitzenden Richter.
«Die Vergewaltigung war zentral. Von ihr hängen alle weiteren Entscheidungen ab», erklärte der Richter am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Es gebe keine vernünftigen Zweifel an den in den Einvernahmen gemachten Aussagen des Opfers. Ausserdem habe sich der Beschuldigte mit seinen Aussagen selber belastet. Er habe das unerfahrene Mädchen mit Druck gefügig gemacht. Das Vergewaltigungsopfer konnte vor Gericht nicht mehr befragt werden. Die Frau nahm sich vor einem Jahr das Leben.
Verteidiger verlangte Freispruch
Bei den anderen Vorwürfen sei die Aktenlage eindeutig. Der Mann soll 2019 in Chat-Foren mehrere Jugendliche unter 16 Jahren zu sexuellen Handlungen motiviert haben. Die Anklage wirft ihm ausserdem vor, in der Wohnung eines Bekannten an einem 14-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Das Gericht blieb nur zwei Monate unter den Anträgen der Staatsanwältin. Eine ambulante Massnahme komme aufgrund der schweren Persönlichkeitsstörung und der Rückfallgefahr des Beschuldigten nicht infrage, sagte der Richter weiter.
Der Verteidiger hatte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung verlangt. In den Schilderungen des Opfers gebe es Widersprüche. Sein Mandant sei lediglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren zu verurteilen. Die Probezeit solle auf fünf Jahre angesetzt werden. Es sei eine ambulante Massnahme für drei Jahre auszusprechen.
Entsprechend geschockt war der Beschuldigte vom Urteil. Er rannte noch während der Begründung aus dem Saal. Der Entscheid des Bezirksgericht Kreuzlingen ist noch nicht rechtskräftig.
(SDA)