Horror nach Trennung in Luzern
Mann erpresst Ex-Freundin mit gemeinsamen Sextapes

Mehrere Male bedrohte ein 21-Jähriger aus dem Kanton Luzern seine Ex-Freundin. Nun wurde er verurteilt.
Publiziert: 01.05.2023 um 06:56 Uhr
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Aktualisiert: 01.05.2023 um 20:18 Uhr
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Ein Mann bedrohte seine Ex-Freundin mehrmals via Handy. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Zweieinhalb Jahre lang führte ein Mann (21) aus dem Kanton Luzern eine On-Off-Beziehung mit einer Frau. Als die Frau sich im Dezember 2022 definitiv vom Mann trennte, begann der Mann, sie zu terrorisieren.

Unter anderem drohte er der Frau, gemeinsame Sextapes von ihr und ihm an alle ihre Freunde zu schicken, wie «20 Minuten» schreibt. Die Videos, welche das ehemalige Paar beim Geschlechtsverkehr zeigen, kämen in den Umlauf, wenn sie seinen Anruf nicht entgegennehme, drohte der Mann. Zudem kündigte er an, er werde jeden Tag bei ihr auf der Arbeit vorbeikommen.

«Verf*ckte N*tte»

Zudem terrorisierte der 21-Jährige seine Ex-Freundin mit Whatsapp-Nachrichten, drohte dabei auch mit körperlicher Gewalt. Laut dem Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, der «20 Minuten» vorliege, soll der Mann gedroht haben: «Ich breche dir alles» oder «Ich schlage dich morgen spitalreif». Auch übermittelte der Mann konkrete Todesdrohungen wie «Ich bringe dich um» oder «Dieses Mal töte ich dich».

Einer Freundin des Opfers schrieb er zudem: «Die verf*ckte N*tte schreibt, seit ich mit ihr zusammen bin, immer mit anderen Typen.» Dass seine Freundin Kontakt zu anderen Männern habe, hatte der Mann nur schlecht ertragen.

Mann verurteilt

Für seine Drohungen wurde der Mann nun wegen Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Drohung und mehrfacher, zum Teil versuchter, Nötigung verurteilt, schreibt «20 Minuten».

Ausserdem wurde er wegen Betrugs und Geldwäscherei verurteilt. Auf Facebook bot er mehrfach Handys zum Verkauf an, ohne diese auszuliefern. Insgesamt wird der Mann mit einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken bestraft, dazu muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von 1050 Franken muss er übernehmen. (zis)

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