Einem Deutschen aus Sattel SZ wird versuchter Mord und mehrfacher Inzest vorgeworfen, wie der Verhandlungsliste des Schwyzer Strafgerichts zu entnehmen ist. Der Prozess findet am Donnerstag statt. Dem Beschuldigten droht eine Landesverweisung. Die genauen Strafanträge werden anlässlich des Prozesses gestellt.
Zur Tat kam es in einer Nacht im August 2020. Eine Polizeipatrouille schaute im Wohnhaus der beiden Personen in Sattel SZ vorbei, nachdem aus der Nachbarschaft eine Meldung wegen Lärms eingegangen war. Die Polizisten fanden im Haus die schwer verletzte Tochter des Deutschen.
Die damals 28-Jährige wurde von der Rettungsflugwacht in eine ausserkantonale Spezialklinik geflogen. Sie überlebte den Angriff. Der Vater (damals 54) wurde am Tatort festgenommen. Ebenfalls aufgeboten wurde die Tierrettung, die einen Pitbull aus der Wohnung holte.
Verteidiger von Vater plädiert auf versuchten Totschlag
In den Augen seines Verteidigers hat der Mann einen versuchten Totschlag begangen. Er fordert dafür eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Anwalt kritisierte zudem, dass das Opfer beim Prozess vom Donnerstag nicht vorgeladen wurde. Die Frau habe sich in früheren Befragungen distanziert gezeigt, ihre Aussagen seien in hohem Masse zweifelhaft. Für ihren 56-jährigen Vater, mit dem sie ein Kind hat, habe die junge Frau kein gutes Wort übrig gehabt.
Die Staatsanwaltschaft stelle unkritisch auf die Schilderung des Opfers ab. Zur Tat sagte er: «Nichts geschieht ohne Grund.» Die Liebesbeziehung sei schon lange zerrüttet gewesen. Textnachrichten zeigten, dass die Tochter ihren Vater nur noch als lästig empfand. Der Verteidiger sprach von einer «fatalen Beziehung«. Er zeichnete das Bild eines kleinlauten, abhängigen Vaters und einer dominanten, manipulativen Tochter, die ihn demütigte. Diese hatte sich Monate vor der Tat nach einer offenen Beziehung gesehnt und auch einen Mann getroffen. Sie habe damit die Eifersucht des Vaters anstacheln wollen. «Es war nicht mein Mandant, der die Konflikte in der Beziehung immer wieder anheizte.»
Mann konnte sein Handeln «nicht mehr kontrollieren»
Der Vater sei im Gegenteil ein unterwürfiger, von Verlustängsten gezeichneter Mann, der sich selbst verleugnete. So habe er es zugelassen, dass sie mit sexuellen Dienstleistungen Geld verdienen wollte, obwohl dies nicht in seinem Sinne war.
Deren Vater habe die Gefühle in sich hineingefressen, unmittelbar vor der Tat stritten die beiden per Textnachrichten. Sie warf ihm vor, ihr Zuhälter zu sein, da sei er in einen Affekt geraten.
Dadurch sei sein Mandant nur noch beschränkt in der Lage gewesen, sein Handeln zu kontrollieren. Somit liege ein versuchter Totschlag vor. Den Tatablauf, wie ihn das Opfer in zwei Befragungen schilderte, zog er in Zweifel, da er Widersprüche ortete. Für Inzest und versuchten Totschlag plädierte er auf fünf Jahre Gefängnis. Die Staatsanwältin dagegen sah einen versuchten Mord als gegeben und forderte 13 Jahre Gefängnis für den Deutschen. Sowohl der Grund für die Tat als auch deren Ausführung sprächen dafür. Rache, Hass und Eifersucht seien die dominierenden Gründe für die Tat.
Mit dem ersten Stich in den Rücken sei der Beschuldigte besonders skrupellos vorgegangen. Auch habe er dem Opfer während der Tat besondere psychische und physische Qualen zugefügt. Bei der Befragung sagte der Angeklagte, er sei nervös. Auf die Fragen des Richters zur Tat antwortet er wiederholt: «Dazu mache ich keine Aussage.» Beim Schlusswort sagte er, er möchte sich «aus tiefstem Herzen» bei seiner Tochter entschuldigen. «Ich bereue jeden Tag, was passiert ist. Ich war damals sehr verzweifelt und wusste nicht, was ich getan habe.» Er bitte das Gericht um ein gerechtes Urteil. (SDA/chs/noo)