BAG schaltet Anwälte ein
Luzerner Unternehmer bietet EU-Zertifikate via Webcam-Test

Der Unternehmer Bruno Aregger bietet die Möglichkeit, via Webcam ein Corona-Zertifikat zu erhalten. Für nur 25 Franken. Allerdings stellt sich die Frage, ob das Angebot legal ist. Das Bundesamt für Gesundheit lässt den Fall von Anwälten prüfen.
Publiziert: 06.10.2021 um 17:32 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2021 um 09:42 Uhr
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Bruno Aregger bietet die Möglichkeit, via Webcam ein Corona-Zertifikat zu erhalten.
Foto: CLAUDIA SUREK EBIKON

Ab nächster Woche sind Corona-Tests nicht mehr kostenlos. Wer ein Zertifikat will, muss entweder 30 bis 50 Franken für einen Antigen-Test in der Apotheke oder rund 150 Franken für einen PCR-Test hinlegen. Dem Luzerner Unternehmer Bruno Aregger (48) ist das zu viel. Mit drei Kollegen bietet er deshalb seit einer Woche ein schweizweit einmaliges Konzept an:

Mittels Antigen-Selbsttest und Webcam soll jeder über die Website coronatestonline.ch deutlich günstiger zum Zertifikat kommen. Dies berichteten «20 Minuten» und die «Luzerner Zeitung».

Laut BAG ist der Test ungesetzlich

Und so funktionierts: Wer sich testen will, besorgt sich in der Apotheke einen vom Bund zugelassenen Antigen-Selbsttest. Zu Hause wird die Webcam eingestellt und unter Aufsicht einer Person aus dem Team von Aregger der Test durchgeführt. Ist das Ergebnis negativ, erhält der Getestete einen QR-Code. Kostenpunkt für das Zertifikat: 20 Franken, dazu kommen ungefähr 5 Franken für den Selbsttest.

Günstig und kaum Aufwand. Kein Wunder, kann Aregger der Zeitung sagen, dass die Nachfrage riesig sei und es unterdessen «wahnsinnig laufe». Aber ist das Angebot gesetzeskonform? Aregger sagt Ja. Das Bundesamt für Gesundheit sagt Nein. «In der Schweiz ist das Vorgehen nicht zulässig», lässt das Bundesamt für Gesundheit via «Luzerner Zeitung» ausrichten.

Kunden erhalten ein EU-Zertifikat

Areggers Verteidigung: Die Getesteten erhielten kein Schweizer, sondern ein EU-Zertifikat. Dieses ist auch hierzulande gültig und kann mit der Covid-App eingescannt und benutzt werden. Zudem seien sie lediglich eine Handelsplattform, die Tests biete man nicht an.

Ob diese Argumentation Areggers Projekt am Leben hält, ist ungewiss. Das BAG sagt der Zeitung, man kläre derzeit juristisch ab, ob die Umgehung der Schweizer Bestimmungen über ein Zertifikat in Deutschland rechtmässig ist.

Zu Blick sagt Aregger, er könne keine Stellung zu den BAG-Abklärungen nehmen. Er hoffe aber, dass die Methode seiner Plattform bald in der Schweiz akzeptiert werde. (vof)

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