Der Abstimmungskampf um das Covid-Gesetz geht in die letzte Phase. Der Ton wird immer rauer. Wer sich für die Vorlage öffentlich ins Zeug legt, sieht sich mit teils massiven Drohungen konfrontiert. Einige verzichteten deshalb auf öffentliche Auftritte, sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (35) gegenüber Blick. Er sprach vom «krassesten Abstimmungskampf» seiner Karriere.
Doch auch die Gegner klagen über massive Drohungen und über unfaire Mittel im Abstimmungskampf. Der Grund: Die Website des Nein-Komitees wurde gehackt. «Mit grossem Aufwand», wie Co-Kampagnenleiter Sandro Meier gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt.
Strafanzeige gegen unbekannt
Das Nein-Komitee bemerkte den Angriff auf ihrer Internetseite am Mittwochabend. Denn plötzlich warb die Seite nicht gegen, sondern für das Covid-Gesetz. Dafür wurden neue Animationen aufgeschaltet. Darunter auch eine Forderung für eine Impfpflicht.
Die Covid-Gesetz-Gegner zogen daraufhin den Stecker. Die Seite wurde vom Netz genommen. Inzwischen ist von der Hacker-Attacke nichts mehr zu sehen.
Laut Meier wurden sämtliche Textelemente ausgetauscht. Das Verändern einer fremden Website sei kriminell und verwerflich, sagt er gegenüber der Zeitung. Das Nein-Komitee werde daher Strafanzeige gegen unbekannt einreichen.
«Kriminelle Massnahmenbefürworter»
In einer Medienmitteilung schrieb das Nein-Komitee davon, dass «kriminelle Massnahmenbefürworter» mehrfach die Website lahmgelegt hätten, die eine Petition für «Fairness im Abstimmungsbüchlein» fordere. Die Onlinepetition hätten bisher 65'000 Menschen unterzeichnet.
Die Gegner klagten zudem über Vandalismus. Es würden bereits zwei Strafverfahren gegen Massnahmenbefürworter laufen, die Nein-Plakate zerstört hätten. Die Täter seien auf frischer Tat ertappt worden, heisst es weiter.
Diese Woche sorgte ein Video für Aufsehen, auf dem zu sehen war, wie die Kantonspolizei Schwyz in der Nähe von Reichenburg Abstimmungs-Plakate entfernte. Die Entfernung hatte aber einfache Gründe. Das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten sei nur innerorts bewilligungsfrei. Ausserorts hingegen dürfen nicht einfach beliebig Wahl- und Abstimmungsplakate aufgestellt werden. Deshalb wurden die Plakate eingesammelt, erklärte sich die Kantonspolizei Schwyz. (bra)