Im Fall der Indiskretionen aus dem Gesundheitsdepartement von Bundespräsident Alain Berset (50) gibt es ein wesentliches Kapitel: Die Haft des ehemaligen Kommunikationschefs Peter Lauener (52) . Am 10. Juli berichtete der SonntagsBlick als erstes Medium darüber: «Bersets Intimus sass im Gefängnis.»
Worum ging es? Sonderermittler Peter Marti (72) liess den Mediensprecher am 17. Mai 2022 für vier Tage festsetzen. Marti hatte Untersuchungshaft beantragt. Jetzt stellt sich heraus, dass es sich formaljuristisch erst um eine sogenannte Vorbereitungshaft handelte, also um die Phase, während der die Parteien auf den gerichtlichen Entscheid warten, ob die eigentliche Zwangsmassnahme in Kraft treten darf.
Dieser Unterschied ist für die politische Dimension des Falls nebensächlich und wird in Anwaltskreisen alltagssprachlich ignoriert. Hatte der SonntagsBlick also eine Ente produziert?
Am Ende unterlag Sonderermittler Marti
Den Vorwurf der Ungenauigkeit müssen wir uns gefallen lassen. Ungenügend, würde es in einem Jus-Seminar heissen. Öffentlich gemacht hatte diesen Irrtum bereits der Blick im Oktober. Nun hat das Onlinemagazin «Republik» am Mittwoch nachgedoppelt, die das Malheur ganz staatstragend, mit bierernster Manier in den Titel gehievt hat: «Entgegen der Meldungen in mehreren hundert Medienartikeln sass Bersets ehemaliger Medienchef nie in Untersuchungshaft».
Übrigens unterlag Sonderermittler Marti schliesslich mit seinem Antrag. Am 20. Mai 2022 stand Lauener wieder auf freiem Fuss – rechtzeitig zum WEF in Davos, wo sein Vorgesetzter Alain Berset diverse Staatschefs zu angeregten Gesprächen traf.
Drei Wochen später verliess Lauener unter bis heute nicht geklärten Umständen das Innendepartement.