Tiago R.* (23) hat das Leben seines besten Freundes auf dem Gewissen. Der Chauffeur verursachte während eines haarsträubenden Überholmanövers auf der A4 vor Schaffhausen einen Unfall, bei dem sein Mitfahrer ums Leben kam (Blick berichtete). Am Montag hat das Bezirksgericht Andelfingen ZH das Urteil gegen den Todesfahrer gesprochen: Er muss fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter.
Das Gericht taxierte das tödliche Manöver als mehrfache Gefährdung des Lebens, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahren in fahrunfähigem Zustand.
Überholmanöver über Rastplatz
Der Schweizer war vor dem Crash im November 2017 in Zürich im Ausgang. Und wollte in den frühen Morgenstunden mit 1,1 Promille und drei Freunden im Auto nach Hause nach Schaffhausen fahren.
Nach Winterthur ZH musste der Fiat von Tiago R. auf der einspurig geführten A4 aber hinter einem Sattelschlepper herfahren, der nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren konnte. Zu langsam für den betrunkenen ehemaligen Sonderschüler.
Der damals 19-Jährige versucht also, den Sattelschlepper über den Rastplatz in Humlikon ZH zu überholen!
Mit massiv übersetzter Geschwindigkeit fährt der Fiat von der Autostrasse herunter und über den Rastplatz, versucht, vor dem Sattelschlepper wieder auf der A4 einzuspuren. Das Manöver misslingt: Der Fiat kommt auf dem Beschleunigungsstreifen ins Schleudern, knallt in den LKW und ein entgegenkommendes Fahrzeug.
Kurz nach der Unfallstelle wird die Strecke zweispurig
Ein Mitfahrer (†21) stirbt, eine weitere Mitfahrerin wird lebensgefährlich verletzt. Der Mann im entgegenkommenden Fahrzeug erleidet wie durch ein Wunder keine bleibenden Verletzungen.
«Skrupellos», nannte das Gericht das Verhalten von Tiago R. «Er ordnete die Sicherheit seiner Passagiere seiner Ungeduld unter. Ein wahnwitziges Manöver!» Dabei war das Manöver absolut sinnlos: «Wenige Hundert Meter weiter wäre die Autobahn wieder zweispurig geworden.»
Auch um die Hinterbliebenen des Todesopfers und um die überlebenden Passagiere habe sich der junge Mann in den Jahren nach dem Unfall zu wenig gekümmert. Tiago R. nahm das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung entgegen. Der Richterspruch kann noch weitergezogen werden.
*Name geändert