Geht es um die Kurtaxen in der Aletsch Arena im Wallis, so kann man sicher sein: Es ist Feuer unter dem Dach. Seit Jahren kämpfen einige Zweitwohnungsbesitzer der Region gegen ein neues Kurtaxenreglement der Gemeinden. Die «auswärtigen» Wohnungsbesitzer fühlen sich über den Tisch gezogen. Im letzten Jahr sprach das Bundesgericht in Lausanne ein Machtwort. Gegen die Gemeinde. Das zuvor präsentierte neue Reglement sei zu überarbeiten, weil die Berechnungsgrundlagen für die Kurtaxenpauschalen zu wenig nachvollziehbar seien. Der Prozess läuft.
Doch es gibt bereits neuen Ärger. Es geht um die Kurtaxenpauschalen, die von den Zweitwohnungsbesitzern für die Jahre 2020 bis 2022 einkassiert wurden. Ende Juni hielt die Walliser Regierung fest: Das geht so nicht. Ein Entscheid mit Folgen.
Beschwerde beim Staatsrat
Hintergrund: Ein Wohnungsbesitzer von der Bettmeralp* hatte sich bei der Walliser Regierung dagegen gewehrt, dass er der Gemeinde besagte Pauschalen bezahlen musste. Seine Haltung: Ohne gültiges Reglement dürften die neuen Kurtaxenpauschalen nicht eingefordert werden. Der Mann bekam Recht. Für die Zeit vor November 2022 dürften keine Kurtaxen aufgrund des pauschalen Berechnungsmodells einkassiert werden, lautete das Verdikt des Staatsrates vor rund drei Monaten. Das heisst: Die rund 1400 Franken, die die Gemeinde Bettmeralp dem Mann in Rechnung gestellt hat, hätten die Behörden nicht einfordern dürfen.
Ein Umstand, der Peter Koch (73) aus Muhen AG hässig macht. Koch ist der Vertreter der Interessengemeinschaft Aletsch, schon länger kümmert er sich um die Anliegen der Zweitwohnungsbesitzer auf der Fiescheralp. Der Entscheid der Walliser Regierung ist für ihn richtungsweisend.
Geld zurück oder verrechnen
Dies heisst für Peter Koch in erster Linie: «Wir Zweitwohnungsbesitzer wollen unser Geld für den entsprechenden Zeitraum von den Gemeinden zurück.» Die Gemeinden der Aletsch Arena müssen bezüglich der letzten beiden Jahre über die Bücher. «Denn es wurde Geld einkassiert, für das es keinerlei rechtliche Grundlagen gab.»
Allerdings haben Koch und die anderen Zweitwohnungsbesitzer nach eigenen Aussagen bislang nichts von den Gemeinden in diese Richtung gehört. Das ärgert den IG-Präsidenten besonders. «Der Entscheid des Staatsrates ist klar und rechtskräftig», so Koch.
Ausserdem sieht der Zweitwohnungsbesitzer aus dem Aargau den nächsten Ärger schon aufziehen. «Es dauert nicht mehr lange, dann werden wohl die nächsten Rechnungen für die pauschalisierten Kurtaxen in unseren Briefkästen landen. Ein gültiges neues Reglement gibt es aber immer noch nicht», poltert er gegenüber Blick. Dabei geht es um einen happigen Betrag – pro Jahr wollte die örtliche Tourismusorganisation von den Zweitwohnungsbesitzern rund eine Million Franken mehr einkassieren als noch mit dem alten Reglement.
Und die Gemeinde?
Bei der Gemeinde Bettmeralp, gegen die sich die Beschwerde beim Staatsrat richtet, gibt man sich unterdessen zurückhaltend. Gemeindepräsident Martial Minnig erklärt gegenüber Blick lediglich: «Der Entscheid des Staatsrates vom Sommer 2023 betrifft einen einzelnen Fall in unserer Gemeinde.» Derzeit werde das weitere Vorgehen abgeklärt. Nähere Auskünfte könnten wegen des laufenden Verfahrens nicht gegeben werden.
Für IG-Präsident Koch eine unbefriedigende Antwort. «Die Gemeinden stehen in der Pflicht, aktiv zu werden.» Sollte dies nicht passieren, so müsse man sich überlegen, ob man nicht eine Verwaltungsbeschwerde bei der Kantonsregierung einreichen werde. Nach einem Ende des Streits tönt das nicht.
*Name bekannt