Nach Bundesgerichtsentscheid stellen die Zweitwohnungsbesitzer Forderungen
Jetzt geht es der Aletsch Arena ans Geld

Zweitwohnungsbesitzer im Gebiet der Aletsch-Region klagten erfolgreich gegen eine Kurtaxenpauschale der dortigen Tourismusorganisation. Jetzt geht es um Millionen. Und um die Zukunft der Aletsch Arena.
Publiziert: 05.08.2022 um 20:43 Uhr
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Aktualisiert: 06.08.2022 um 10:35 Uhr
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Peter Koch hat vor dem Bundesgericht gegen die Aletsch Arena gewonnen. Nun muss die Tourismusorganisation die Kurtaxenpauschale neu berechnen.
Foto: Philippe Rossier
Fabian Vogt

Peter Koch (72) ist ein zufriedener Mann. Anfang Juli gewann er einen aufsehenerregenden Rechtsstreit gegen die Aletsch Arena. Koch ist Präsident der IG Fiescheralp und wehrte sich vor dem Bundesgericht dagegen, seit dem 1. November 2020 der Tourismusorganisation zu viel Geld abgeben zu müssen. Per diesem Datum wurde die Kurtaxe von 2.50 auf 3.50 Franken erhöht und die Zahl der Übernachtungen pauschalisiert. Damit mussten die betroffenen Zweitwohnungsbesitzer alle gleich viel zahlen, egal wie viele Gäste sie pro Jahr hatten.

Das Bundesgericht hat Beschwerden der Zweitwohnungsbesitzer in den Walliser Gemeinden Fiesch, Riederalp und Bettmeralp teilweise gutgeheissen und angeordnet, dass ein neues Reglement mit einer nachvollziehbaren Anzahl Nächte ausgearbeitet werden muss. Dies will die Aletsch Arena möglichst schnell tun. Bereits 2023 soll es vom Staatsrat homologiert werden, berichtet der «Walliser Bote». Dafür muss es zuerst erarbeitet und von den Interessengruppen abgesegnet werden.

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2,5 Millionen Franken fehlen

Doch die Zeit drängt. Denn das Publicity-Debakel ist nicht das grösste Problem der Aletsch Arena. Solange das neue Reglement nicht da ist, können keine Kurtaxen-Rechnungen gestellt werden. Damit fehlen rund 2,5 Millionen Franken in der Kasse, sagt Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch Arena, zu Blick. Wäre das neue Reglement vor Gericht durchgekommen, hätte man zudem pro Jahr rund 1 Mio. Franken mehr an Kurtaxen eingenommen als vorher. Nun laufe man Gefahr, «unseren Auftrag nicht mehr professionell erfüllen zu können», sagt Sproll. Es geht also um die Existenz. Zur Veranschaulichung: Im aktuellen Geschäftsbericht weist die Aletsch Arena einen Reingewinn von knapp 19'671 Franken aus. Bei einem Ertrag von 5,7 Millionen Franken.

Hinzu kommt, dass auch die Zweitwohnungsbesitzer jetzt das Geld möchten, das sie bisher zu viel bezahlten. «Vorsorglich haben die meisten der betroffenen Zweitwohnungsbesitzer von Beginn an nur mit dem Hinweis bezahlt, dies vorbehaltlich zu tun, solange der Bundesgerichtsentscheid ausstehend ist», sagt Peter Koch zu Blick. Wie viel Geld das sein wird, ist unklar. Dafür muss zuerst das neue Kurtaxenreglement ausgearbeitet sein.

Die Chancen, dass etwas bezahlt werden muss, dürften gross sein. In Bellwald VS entschied das Bundesgericht ebenfalls, dass zu viele Nächte pauschal abgerechnet wurden. Daraufhin schickte die Gemeinde Gutscheine an die betroffenen Zweitwohnungsbesitzer. Allerdings waren die Parteien dort wesentlich weniger zerstritten als im Aletsch-Gebiet. Peter Koch sagt: «Wir wollen nicht mit Gutscheinen entschädigt werden.» Man liesse aber wohl mit sich reden, wenn die offenen Beträge mit der Rechnung 2023 verrechnet würden.

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