Zwei Opfer in Sitten VS
Tötungsdelikte hätten gemäss Behörden «kaum verhindert» werden können

Raphael B. (36) erschoss zwei Menschen im Wallis. Obwohl er jahrelang seine Opfer stalkte, wusste die Polizei davon nichts. Der Walliser Polizeikommandant sagt, man hätte zuvor Strafanzeigen benötigt.
Publiziert: 21.12.2023 um 02:34 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2023 um 08:08 Uhr
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Stundenlang fahndete die Walliser Polizei am Montag nach Raphael B.

Raphael B. (36) erschoss am 11. Dezember in Sitten VS zwei Menschen. Er tötete eine 34-jährige Frau, die er zuvor mehrmals belästigt hatte, weil er eine Beziehung mit ihr wollte. An einem anderen Tatort erschoss er einen 41-jährigen Mann und verletzte eine weitere Frau. 

Die Schüsse hätten laut Polizei kaum verhindert werden können. «Man fragt sich immer, was man hätte besser machen können», sagte der Kommandant der Walliser Kantonspolizei, Christian Varone, in einem Interview.

Die Polizei habe sehr schnell eingegriffen, sagte Varone in einem am Donnerstag publizierten Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Nouvelliste». Die der Kantonspolizei bekannten Informationen über den mutmasslichen Täter hätten es objektiv gesehen kaum erlaubt, die Tat zu verhindern, sagte der Kommandant.

Der gesetzliche Rahmen müsste nach Auffassung des Kommandanten verschärft werden, um zusätzliche Ermittlungen zu ermöglichen. Zudem seien zusätzliche personelle Ressourcen nötig.

Polizei braucht konkrete Hinweise durch Strafanzeigen

Mehrere Personen seien seit längerem von dem 36-Jährigen belästigt worden, wie aus dem Interview hervorging. Sie hätten aber keine Anzeige erstattet. «Einfache Meldungen reichen nicht aus», sagte Varone. «Um handeln zu können, braucht die Kantonspolizei konkrete Hinweise durch Strafanzeigen.»

Dasselbe gelte für die Schusswaffe, die der mutmassliche Täter besessen habe. Als der Mann 2016 einen Antrag auf einen Erwerbsschein für die Waffe gestellt hatte, sei nichts in seinem Strafregister vermerkt gewesen, sagte Varone. Somit sprach zu diesem Zeitpunkt nichts gegen die Erteilung des Erwerbsscheins.

«Tickende Zeitbomben»

Zum Zeitpunkt der Schiesserei stand der mutmassliche Täter nicht auf der Liste gefährlicher Personen der Kantonspolizei Wallis. Darauf sind 80 Personen aufgeführt. «Vor dem 11. Dezember war er eine Person, deren einzige rechtskräftige Verurteilung eine Gehorsamsverweigerung in der Armee betraf», sagte Varone.

Für die Polizei sei es viel einfacher, Kriminalität zu bekämpfen, als mit Personen umzugehen, die sich an der Grenze zum Strafrecht befänden. Diese Personengruppe sei eine «tickende Zeitbomben», sagte Varone. Sie bereite der Polizei seit Jahren Sorgen.

Seit dem 1. Januar 2022 hat die Walliser Polizei 1670 Anzeigen wegen Drohungen, Beleidigungen und Verleumdungen bearbeitet. «Das ist enorm», sagte der Kommandant. Allerdings würden nur wenige dieser Anzeigen weiterverfolgt.

Bei der Schiesserei vom 11. Dezember waren zwei Personen getötet und eine Person verletzt worden. Der 36-Jährige kannte seine Opfer und lag mit ihnen in einem Rechtsstreit. Bei einer Anhörung durch die Staatsanwaltschaft hat der mutmassliche Täter die Tat gestanden. Für den Mann gelte die Unschuldsvermutung, teilte die Walliser Staatsanwaltschaft weiter mit. (SDA/neo)

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