Walliser Rekord-Nummernschild
Besitzer muss für «VS 1» Nachsteuern zahlen

Otto Ruppen (52) hat für das Autokennzeichen «VS 1» über 160'000 Franken hingeblättert. Jetzt wird der Walliser abermals zur Kasse gebeten.
Publiziert: 06.05.2024 um 20:24 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2024 um 11:10 Uhr
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Otto Ruppen posiert vor seinem Mahnmal mit dem Autokennzeichen «VS 1».
Foto: Keystone

Der Protest hat sich gelohnt für Otto Ruppen (52). Mit einer ungewöhnlichen Aktion gelang es dem Bauunternehmer im Jahr 2017, den Bau eines Salzsilos neben seinem Betrieb in Stalden VS zu verhindern. Ruppens Ersteigerung des teuersten Walliser Nummernschilds «VS 1» für 160’100 Franken und die Errichtung eines Mahnmals sorgten damals für grosses Aufsehen. Doch das als Privatmann ersteigerte Blech ist für den Walliser inzwischen zu einem steuertechnischen Problem geworden.

Grund dafür ist der Verkauf des Nummernschilds an eine im Kanton Nidwalden angesiedelte Firma von Ruppen im Jahr 2017. Die Walliser Steuerverwaltung eröffnete deshalb im August 2020 ein Nachsteuerverfahren gegen ihn. Sie stufte den Verkauf des Nummernschilds dabei als «geldwerte Leistung» ein. Eine solche unterliegt der Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Gegen die Nachsteuerverfügung kämpfte Ruppen bis vor Bundesgericht – und scheiterte. Dies berichtet der «Walliser Bote».

Veranlagung war bereits rechtskräftig

Die Veranlagung der entsprechenden Steuerperiode 2017 war bereits rechtskräftig. Im Kanton Nidwalden hatte Ruppens Firma den Kaufpreis des Nummernschilds von 165’100 Franken zudem als ausserordentlichen Aufwand verbucht. Das wurde von den Steuerbehörden geprüft und akzeptiert.

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Trotzdem lehnten sowohl die Walliser Steuerbehörden als auch die Steuerrekurskommission sowie unlängst das Bundesgericht Ruppens Einsprache gegen die Nachbesteuerung letztendlich ab. Durch die Instanzen wurde dabei geltend gemacht, der Verkauf des Nummernschilds stelle eine neue Tatsache dar, die zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht bekannt gewesen sei.

Neben der Nachsteuerrechnung muss Ruppen jetzt zusätzlich die bundesgerichtlichen Verfahrenskosten im Umfang von 4000 Franken bezahlen. Zum Urteil will er gegenüber dem «Walliser Boten» keinen Kommentar abgeben. Doch die Geschichte ist damit nicht zu Ende. Ruppen und seine Firma haben Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch. Eine entsprechende Voruntersuchung läuft bereits seit Januar 2023. (noo)

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