Hier rollte der Stein den Abhang hinunter
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Rentnerin von Stein erschlagen:Hier rollte der Stein den Abhang hinunter

Seniorin (†82) im Garten in Täsch VS von Felsbrocken getötet
Ihr Haus steht in der Gefahrenzone für Steinschlag

Es ist eine unglaubliche Tragödie: Im Wallis rollt letzten Mittwoch ein Stein einen Abhang hinunter – und erschlägt eine Rentnerin in ihrem Vorgarten. Blick-Recherchen zeigen nun: Das Haus steht in einer Gefahrenzone.
Publiziert: 19.07.2022 um 00:58 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2022 um 06:51 Uhr
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In Täsch VS, einem kleinen Dorf unweit des mondänen Wintersportorts Zermatt VS, ereignete sich die Tragödie letzten Mittwoch.
Foto: Kapo VS
Luisa Ita

Im eigenen Garten von einem Stein erschlagen: In Täsch VS rollte letzten Mittwochvormittag ein Stein einen Abhang hinunter, schlug kurz vor einem Haus auf und wurde so in den Vorgarten einer Seniorin (†82) geschleudert. Der Brocken trifft die Frau am Kopf – sie stirbt auf der Stelle. Warum sich der Stein gelöst hat, wird nun ermittelt: Die Walliser Staatsanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei eine Untersuchung eingeleitet.

Klar ist: Das Haus der Rentnerin liegt in einer Gefahrenzone für Steinschlag. Das Gebiet, in dem noch weitere Häuser stehen, ist auf der Karte des Gemeindeinformationssystems GIS rot eingefärbt.

«Ich bin nicht überrascht»

Eine Anwohnerin sagt: «Es ist ein Schock für uns, dass diese zuckersüsse Frau verstorben ist. Aber ehrlich gesagt, bin ich nicht überrascht, dass Steine heruntergekommen sind.» Aus ihrer Sicht wäre die Tragödie vermeidbar gewesen: «Wir haben der Gemeinde schon vor etwa drei Jahren gemeldet, dass bei uns die Fassade und das Auto durch Steinschlag beschädigt wurden.» Sie vermutet, dass sich die Steine wegen der am Hang weidenden Schafe lösen.

Der Gemeindepräsident Mario Fuchs (55) nimmt gegenüber Blick schriftlich Stellung. Er erklärt, dass das Haus der Verstorbenen bereits Mitte der 90er-Jahre gebaut worden sei: «Damals war diese Region auf den Gefahrenkarten nicht so eingestuft, wie das heute der Fall ist.»

Keine Sofortmassnahmen, dafür eine Studie

Erst in den Jahren 2017 bis 2019 sei die Situation in Täsch neu eingeschätzt und das Gebiet als Gefahrenbereich gekennzeichnet worden. «Die Gemeinde hat damals umgehend eine Studie in Auftrag gegeben», so Fuchs.

Zwar habe die Studie einige «Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation» aufgezeigt, aber: «Die Beobachtungen der Spezialisten im Gelände haben nichts ergeben, das drastische Sofortmassnahmen wie eine Schliessung der Täschalpstrasse oder eine Evakuation von einzelnen Gebäuden aufdrängen würde.» Ein «Projekt mit konkreten Massnahmen» sei nach wie vor in Planung, man bespreche sich mit Experten.

Wäre der Unfall vermeidbar gewesen?

Während der Gemeindepräsident von einem «unglaublich tragischen Unfall» spricht, vermutet Rechtsanwalt André Kuhn (48), dass gegen die zuständige Person bei der Gemeinde nun wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ermittelt werden könnte. «Die Gemeinde wusste, dass diese Gefahr besteht, und hat aber darauf vertraut, dass nichts passiert. Die Staatsanwaltschaft könnte darin eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sehen. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Gemeinde ist jedoch durch die Eigenverantwortung eines Gefährdeten beschränkt.»

Weiter müssten für eine Verurteilung die Grundsätze der Voraussehbarkeit sowie der Vermeidbarkeit erfüllt sein, erklärt Kuhn: «Ob der Unfall voraussehbar war, kann man erst am Ende der Untersuchung beurteilen. Aber vermutlich wäre er vermeidbar gewesen, z.B. durch ein Benützungsverbot für das gefährdete Haus.»

«Es ist für alle ein schreckliches Unglück»

Jedoch komme ein derartiges Verbot einer Enteignung gleich, was dann wiederum einen Eingriff in ein Grundrecht bedeute: «Das ist die Schwierigkeit in diesem Fall. Die Gemeinde hat zwar eine Handlungspflicht, diese Gefahr zu beseitigen – jedoch müssen ihre Massnahmen verhältnismässig sein. Alle möglichen Massnahmen zu prüfen, das dauert eine Weile.»

Fakt ist laut Kuhn auch: «Diese Frau wusste, dass sie in einer Gefahrenzone lebt. Das muss in die Beurteilung dieses Falls natürlich mit einbezogen werden.»

Die Trauerfamilie wollte mit Blick nicht über die Hintergründe der Tragödie sprechen. In der Todesanzeige steht jedoch geschrieben: «Es ist für alle ein schreckliches Unglück.»


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