Auf einen Blick
- Walliser Pannenautobahn: Fussgängerbrücke im Pfynwald nach 30 Jahren Planung abgelehnt
- Gemeinde Salgesch frustriert über gebrochenes Versprechen und mögliche Auswirkungen
- Burgerschaft hat 300'000 Quadratmeter Land für Autobahnbau abgetreten
Die A9 im Wallis ist eine Pannen-Autobahn – und das noch, bevor die ersten Autos rollen. Schon der Bau ist eine nicht enden wollende Serie von Versäumnissen und Planungsfehlern. Geologische Probleme in Tunnels, herunterbrechende Decken – oder eine Fahrbahn, die einen halben Meter zu schmal ist: Die Liste der Probleme ist lang. Und sie wächst noch immer!
Das nächste Kapitel: Eine im Pfynwald geplante Fussgängerbrücke über die Rhone. Planungszeitraum: 30 Jahre. Und am Schluss trotzdem ein Rohrkrepierer! Das Aus der lange versprochenen Fussgängerbrücke treibt die Anwohner auf die Barrikaden. Sie wollen den Autobahnbau darum torpedieren.
Die versprochene Fussgängerbrücke
Die Fussgängerbrücke sollte eigentlich das Dorf Salgesch mit dem Naturschutzgebiet Pfynwald verbinden. Bislang müssen Fussgänger einen kilometerlangen Umweg in Kauf nehmen. Die Brücke war als eine sogenannte Ersatzmassnahme gedacht, also eine Art Geschenk dafür, dass die Burgerschaft Salgesch Boden für den Bau der Autobahn durch den Pfynwald zur Verfügung stellt. Rund 300'000 Quadratmeter muss die Burgerschaft dafür abtreten.
Seit über 30 Jahren gibt es deshalb die Idee jener Fussgängerbrücke. Immer wieder wurde das Projekt angepasst und vor über 10 Jahren auch im Grundsatz bewilligt. Doch dann kam die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL.
Diese wehrte sich gegen das Vorhaben und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Obwohl das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Projekt 2021 genehmigt hatte, hiess es im Jahr 2022: Kommando zurück! Grund für das Nein seitens des Gerichts: Die Brücke würde in einem Naturschutzgebiet zu liegen kommen, ausserdem sei die Lenkung der Besucherströme nicht geklärt.
Ein Fall fürs Bundesgericht
Das wollten die Gemeinde und die Burgerschaft Salgesch so nicht hinnehmen. Sie zogen den Fall vors Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden und sagt: keine Brücke.
Für den Salgescher Gemeindepräsident Gilles Florey (42) ein happiger Schlag. Der Grund: Seit 30 Jahren sei der Bevölkerung von Salgesch die Brücke immer wieder versprochen worden. «Allein aus diesem Grund haben wir sehr viele Zugeständnisse an die Autobahnbauer gemacht», sagt er.
Nun aber gibt es keine Brücke. Der Frust bei Florey ist entsprechend gross. «Alle haben alles bekommen, nur wir schauen in die Röhre.» Dreissig Jahre habe man geplant und immer wieder versprochen, dass die Brücke kommen werde. «Dieses Versprechen ist nun gebrochen», so Florey.
Ein Todesstoss für das ganze Projekt?
Besonders sauer ist der Gemeindepräsident dabei auf die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK. Diese hatte 2013 ebenfalls Ja zu der Brücke gesagt, ihren Entscheid im Zuge des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgerichts aber revidiert. Begründung: Man sei 2013 von «falschen Voraussetzungen» ausgegangen. «Unglaublich, dass Unterschrift und Stempel einer Bundesbehörde jederzeit gekippt werden können», sagt Gilles Florey und fügt an: «Es geht deshalb um weit mehr, als um eine Brücke.»
Für Florey stellt sich die Frage: Was hat das Nein zur Brücke für Auswirkungen auf den gesamten Autobahnbau im Pfynwald? Geht es nach dem Kanton Wallis: lautet die Antwort: Keine. Marco Walter, Chef der Dienststelle für Nationalstrassenbau, sagt: «Wir gehen davon aus, dass wir mit der Realisierung der Autobahn im Pfynwald ab nächstem Frühjahr beginnen können.»
Da ist man sich in Salgesch nicht so sicher. Gilles Florey sagt: «Die Brücke war Teil des Plangenehmigungsverfahrens. Wenn dieser Teil einfach herausgerissen wird, ändern sich die Voraussetzungen für viele unserer Zugeständnisse.» So habe die Burgerschaft Salgesch beispielsweise für die Brücke der Aufgabe eines Kieswerks zugestimmt. Wenn nun die Brücke nicht wie geplant kommt, müssen wir beim gesamten Projekt grundsätzlich über die Bücher.»
Florey will den Enstcheid des Bundesgerichts nun genau analysieren und dann schauen, wie es weitergehen soll. Fest steht aber: Die Walliser Pannenautobahn sorgt einmal mehr für viel Frust.
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