Gold, Diamanten und Hermès-Taschen: Was tönt wie das Inventar eines Luxusladens, beschreibt das Diebesgut einer französischen Haushaltshilfe. Die Frau (40) soll eine Walliser Familie im grossen Stil beklaut haben. Zunächst hatte die Westschweizer Zeitung «Le Matin» über den Fall berichtet.
Seit 2015 war die Haushaltshilfe für die französischstämmige Familie B.* tätig. Sie sollte die älteste, 1927 geborene Frau betreuen, die 2021 im Alter von 95 Jahren verstorben ist. Bald begann sie, die betagte Frau zu ihren Wohnsitzen in Paris und Venedig zu begleiten. Die Witwe eines reichen Investmentbankers besass viel Schmuck, Hermès-Taschen und eine Reihe von Goldmünzen, die nach dem Krieg von ihrem Ehemann erworben wurden.
Plötzlich verschwanden Schmuckstücke
Die Tochter von Frau B. stellte nach einiger Zeit fest, dass zwei teure Schmuckstücke fehlten: Eine Uhr, besetzt mit Diamanten, im Wert von 47'680 Franken sowie einen Ring im Wert von 32'725 Franken. Später stellte eine weitere Angestellte des Hauses fest, dass sechs Hermès-Taschen im Wert von über 25'000 Franken verschwunden waren. Die Familie erstattete Anzeige gegen unbekannt.
Eingeleitete Ermittlungen entlarvten die Diebin schliesslich. Untersuchungen ergaben, dass sie 2017 mehrere Goldmünzen für eine stolze Summe von 116'500 Franken an eine auf Münzen spezialisierte Gesellschaft in Genf weiterverkauft hatte.
Lohn von 12'390 Franken
Nötig hätte sie das Geld nicht gehabt. Die Haushaltshilfe verdiente gut. Für Zeiträume von drei Wochen erhielt die Französin 12'390 Franken brutto, heisst es in der Anklageschrift. Trotzdem schien sie weiterhin auf Geld angewiesen zu sein. Mit dem Geld aus den Diebstählen soll sie sich unter anderem eine Voodoo-Praxis auf Haiti finanziert haben.
Der Vorwurf der Justiz: Die 40-jährige Angeklagte habe Diebstahl, Urkundenfälschung und Veruntreuung begangen. Nachdem ihre kriminellen Machenschaften ans Licht gekommen waren, fälschte sie ein Bankdokument, um den Ermittlern vorzugaukeln, die Goldmünzen würden von ihrem eigenen Grossvater stammen. Ein 2017 geleastes Auto gab sie nicht vertragsgemäss zurück, «und verliess die Schweiz mit dem Fahrzeug in Richtung Frankreich, wo es sich offensichtlich immer noch befindet», heisst es in der Anklageschrift.
Erscheint die Angeklagte zum Prozess?
Hinzu kommt: Der Aufenthaltsort der Frau war lange Zeit unbekannt. Im Mai dieses Jahres ergab sich dann eine neue Spur. Ein Artikel der französischen Zeitung «Var-Matin» handelt von ihrer Verurteilung wegen eines anderen Delikts. Die Verdächtige soll einen Hund auf möglichst grausame Art und Weise getötet haben.
Im Wallis stellt sich derweil die Frage: Wird die Frau am Prozess anwesend sein? Der Anwalt der 40-Jährigen plädiert auf Freispruch. Er sagt zu «Le Matin»: «Ich bin zuversichtlich, dass sie erscheinen wird.»
Der Prozess ist für den 18. September angesetzt. Ob die Angeklagte auftauchen wird, bleibt zweifelhaft. (ene)
* Name bekannt