Ein falscher Post oder Klick reicht – Eltern aufgepasst!
So schnell tappen Jugendliche in die Porno-Falle

Eltern sollten wissen, was ihr Nachwuchs mit dem Smartphone treibt. Denn für Kinder und Jugendliche können Pornos im Internet schnell grosse Konsequenzen haben. Ein falscher Klick reicht, um sich strafbar zu machen.
Publiziert: 11.03.2024 um 11:09 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2024 um 14:18 Uhr
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Martin MeulReporter News

In Fiesch VS wurde ein 12-Jähriger Mitte Januar in aller Öffentlichkeit von der Polizei mitgenommen. Der Junge hatte in einer privaten Freizeitgruppe pornografisches Material gepostet. Vom Jugendgericht wurde er darum verurteilt – seine Eltern sind völlig perplex. Die Zahlen zeigen: Das Problem wird immer grösser. Während 2012 schweizweit erst 80 Jugendliche verurteilt wurden, waren es 2018 bereits 419. 2022 überschritt der Wert mit 1024 erstmals die 1000er-Grenze. Ein Rekord. Die jugendlichen Beschuldigten werden auch immer jünger. In Zürich waren die Verurteilten im Schnitt zuletzt 13,5 Jahre alt. Blick erklärt, wie schnell Kinder und Jugendliche in die Mühlen der Justiz geraten können, wenn Pornos im Spiel sind.

Ist es schon strafbar, wenn Minderjährige Pornos konsumieren?

Nein. Das Ansehen von legalen Pornos ist auch Minderjährigen nicht verboten.

Was dürfen Minderjährige nicht?

Hier kommt der «Jugendschutzartikel» ins Spiel. Dieser soll garantieren, dass sich Jugendliche ungestört sexuell entwickeln können. Heisst: Es ist verboten, einer Person unter 16 Jahren legales pornografisches Material zugänglich zu machen. Das gilt für jeden, auch für die Jugendlichen selbst. Wenn ein Jugendlicher also Pornos in einer Gruppe teilt, verstösst er gegen den Jugendschutzartikel, wenn Minderjährige Mitglied in dieser Gruppe sind. Dabei reicht schon ein Bild. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Behörden in jedem Fall ermitteln.

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Auch Minderjährige dürfen legale Pornos schauen. Die Zurverfügungstellung an andere Jugendliche aber ist verboten.
Foto: Keystone-SDA

Ab welchem Alter können Kinder sich strafbar machen?

In der Schweiz müssen sich bereits Kinder ab 10 Jahren vor dem Gesetz, in diesem Fall dem Jugendgericht, verantworten.

Was ist mit illegaler Pornografie?

Das Schweizer Strafrecht kennt drei Formen von Pornografie, die allgemein verboten sind. Das sind sexuelle Darstellungen mit Kindern unter 18 Jahren, egal in welcher Form sie mitwirken. Dazu gehören auch Handlungen an sich selbst oder an anderen Kindern. Ebenfalls illegal sind Darstellungen mit Tieren sowie mit Gewalttätigkeiten. Bei diesen illegalen Arten der Pornografie sind auch das Ansehen und der Besitz verboten. Dabei gilt das Herunterladen von Bildern und Filmen bereits als Besitz.

Was heisst das für das Thema Sexting?

Sexting meint das gegenseitige Versenden von sexy Fotos oder Filmen auf dem Smartphone, als digitaler Liebesbeweis oder auch als Mutprobe. Ein Bild einer 15-Jährigen in Unterwäsche kann dabei schnell als Kinderpornografie gewertet werden, deren Herstellung verboten ist. Jugendliche sollten sich unbedingt bewusst sein, dass bereits das Aufnehmen eines Fotos oder Videos strafbar sein kann, wenn die Darstellung einen sexuellen Kontext hat und die Dargestellten unter 18 Jahre alt sind. Auch, wenn man Fotos von sich selber macht.

Was sollten Eltern tun?

Eltern sollten mit ihren Kindern frühzeitig das Gespräch suchen und mit ihnen dabei gemäss den Empfehlungen der schweizerischen Kriminalprävention SKPPS zwei zentrale Punkte anschauen. Einerseits sollten Eltern darauf hinweisen, dass der Grund für die Einführung des Jugendschutzartikels der Wunsch nach einer unbeeinträchtigten und gesunden sexuellen Entwicklung junger Menschen ist. Andererseits sollten Eltern ihren Kindern erklären, dass nicht alles, was im Internet möglich ist, auch erlaubt ist.

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