Sie waren nicht im Spital
Mindestens sieben Brandopfer kriegen kein Geld vom Kanton

Mindestens sieben Überlebende des Brandes von Crans-Montana erhalten keine Soforthilfe vom Kanton Wallis, weil sie keine Nacht im Spital verbrachten. Psychische Folgen zählen nicht zu den definierten Kriterien.
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Mindestens sieben Brandopfer von Crans-Montana erhalten vom Kanton Wallis keine Soforthilfe.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Der Kanton Wallis verweigerte sieben Brandopfern von Crans-Montana finanzielle Soforthilfe
  • Die Betroffenen verbrachten keine Nacht im Spital, psychische Traumata zählten nicht als Kriterium
  • 127 Opfer oder Angehörige erhielten Soforthilfe, Ablehnungen können beim Staatsrat bekämpft werden
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Mattia JutzelerRedaktor News

Eine Soforthilfe von 10'000 Franken und ein Solidaritätsbeitrag des Bundes in Höhe von 50'000 Franken. Dieses Geld steht den Brandopfern von Crans-Montana eigentlich zu. In den vergangenen Monaten teilte der Kanton Wallis allerdings mehreren Überlebenden der Brandkatastrophe mit, dass sie keine finanzielle Unterstützung erhalten werden.

Die Westschweizer Zeitung «24 Heures» konnte insgesamt sieben Betroffene identifizieren. Sie alle haben eines gemeinsam: Keiner von ihnen verbrachte eine Nacht im Spital. Ihre Verletzungen wurden als nicht schwerwiegend genug eingestuft und ihre psychischen Traumata wurden bei der Gewährung von Hilfeleistungen nicht berücksichtigt.

Beste Freundin von Cyane Panine betroffen

Eine Betroffene ist Camille C.*, die beste Freundin der Kellnerin Cyane, die in der Inferno-Bar arbeitete. Bereits im Sommer wurde bekannt, dass sie keine finanzielle Unterstützung erhalten wird.

Camille erlitt bei der Brandkatastrophe Verbrennungen an der Hand. Was für sie jedoch noch viel schlimmer war: Die junge Frau musste mitansehen, wie ihre beste Freundin trotz Wiederbelebungsversuchen auf dem Trottoir verstarb.

Camille leidet noch immer unter psychischen Problemen infolge der Brandkatastrophe. Genauso geht es anderen Opfern, deren Antrag auf finanzielle Soforthilfe vom Kanton abgelehnt wurde. Sie kämpfen beispielsweise mit Schlafproblemen oder einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Berufung bei Staatsrat möglich

Diese psychischen Auswirkungen der Brandkatastrophe zählen jedoch nicht zu den vom Kanton Wallis festgelegten Kriterien für Soforthilfe. Das Gesundheitsamt bestätigte die sieben Ablehnungen gegenüber «24 Heures».

Die Behörde betonte jedoch auch, dass insgesamt 127 Opfer oder Angehörige Soforthilfe erhalten haben oder erhalten werden. Betroffene, deren Anträge abgelehnt wurden, könnten zudem weiterhin beim Walliser Staatsrat Berufung einlegen. Weitere Hilfsleistungen, wie beispielsweise die Erstattung von psychologischen Kosten, seien ebenfalls verfügbar.

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