Der Walliser wurde vom Bezirksgericht in Sitten wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt, wie Gerichtspräsidentin Sophie Bartholdi Métrailler am Montagmorgen bei der Urteilsverkündung erklärte. Mit dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung handelt es sich um die höchste Strafe, die in einem Fall im Zusammenhang mit dem Weinbau im Wallis je ausgesprochen wurde.
Der Verurteilte muss zudem eine Summe von 1,94 Millionen Franken in Form einer Ausgleichsforderung in Höhe des geschätzten Gewinns zurückzahlen. «Ich warte auf die Urteilsbegründung und behalte mir das Recht vor, Berufung einzulegen», sagte der Weinhändler im Anschluss an die Urteilsverkündung.
«Lügengebäude» aufgebaut
Die Staatsanwaltschaft und der Staat Wallis hatten fünf Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert. Die Länge des Verfahrens, die Entschuldigungen des 50-Jährigen gegenüber den betrogenen Winzern und ein bis dahin leeres Strafregister dürften sich teilweise zu seinen Gunsten ausgewirkt haben. Adam Kasmi, Anwalt des Staates Wallis, zeigte sich erfreut über das Urteil und betonte dessen Bedeutung für die Wein- und Weinbaubranche.
Der Walliser wurde für schuldig befunden, zwischen 2009 und 2016 mehrere hunderttausend Liter ausländischen, schaffhausischen oder quotenfreien Wein unter der Bezeichnung AOC Valais verkauft zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Verurteilte über 730.000 Liter spanischen Wein und rund 130.000 Liter Schaffhauser Wein von zwei deutschen Unternehmen erworben. Diese Käufe verschleierte er, indem er gefälschte Rechnungen in seine Buchhaltung aufnahm, die Leistungen im Weinkeller, Abfüllungen oder Beratungen abdeckten.
Der Angeklagte «hat sich eines Lügengebäudes bedient und ein ganzes betrügerisches, undurchsichtiges und ausgeklügeltes System aufgebaut», hatte die stellvertretende Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Catherine Seppey, während des Prozesses ausgeführt.
Verteidigung fordert Freispruch
Bei der Urteilsverkündung hob die Gerichtspräsidentin ihrerseits ein System hervor, das aufgebaut wurde, um den Ursprung des Weins zu verbergen und das AOC-Wallis-Label zu missbrauchen. Der Angeklagte habe «dank der erzielten Gewinnspannen erhebliche Gewinne gemacht», stellte die Gerichtspräsidentin fest.
Während des Prozesses hatte der Angeklagte zugegeben, falsche Rechnungen ausgestellt und Walliser Wein ausserhalb der Quote unter dem AOC-Label verkauft zu haben. Er hatte jedoch bestritten, Schaffhauser Wein oder ausländischen Wein unter dieser Bezeichnung verkauft zu haben.
Die Verteidigung hatte daher einen teilweisen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Sie war der Ansicht, dass dieser nur wegen Waren- und Urkundenfälschung verurteilt werden sollte.
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