Ein mutmasslicher Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) kommt auch nach über zwei Jahren Untersuchungshaft nicht frei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des jungen Mannes (28) abgewiesen.
Nebst der Herstellung und Verbreitung von IS-Propagandamaterial wirft die Bundesanwaltschaft (BA) dem zweifachen Vater vor, konkrete Pläne für eine Ausreise in ein vom IS beherrschtes Gebiet geschmiedet zu haben.
Der Mann wurde im Juni 2022 festgenommen. Seither wurde die Untersuchungshaft immer wieder verlängert, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Mutmasslicher IS-Anhänger ist vorbestraft
Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht der Vorinstanz, dass beim Beschuldigten von Fluchtgefahr auszugehen sei. So hätten ihn weder seine Familie noch seine feste Anstellung vor seiner Festnahme von der Planung einer Ausreise in ein IS-Gebiet abgehalten. Entgegen der Ansicht des Beschuldigten bestehe zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Gefahr von Überhaft.
Der Beschwerdeführer ist einschlägig vorbestraft. Im Januar 2022 wurde er wegen Verstosses gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse verurteilt.