Elf Jahre lang war sie erfolgreich auf der Flucht – bis im letzten Februar. Die Rede ist von einer seit 2011 von Interpol gesuchte Französin (48), der vorgeworfen wurde, ihre Tochter bei Toulon im Süden Frankreichs entführt zu haben.
Die Frau hatte sich im Kanton Waadt niedergelassen, wo sie dann den Behörden auch am 22. Februar 2022 ins Netz ging. Bei einer Verkehrskontrolle konnten die Mutter und ihre 16-jährige Tochter identifiziert und am Grenzübergang in Vallorbe VD den französischen Behörden übergeben werden. Jetzt wurde die Frau von der französischen Justiz zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
«Manipulative Mutter»
Die Französin wurde wegen Kindesentführung, Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes und wegen falscher Anschuldigung gegen ihren Ex-Mann verurteilt. Das Strafgericht in Toulon in Südostfrankreich verurteilte die 48-Jährige zu denselben Strafen, die schon 2015 und 2016 gegen sie verhängt worden waren, als sie auf der Flucht war: zwei Jahre Haft wegen falscher Anschuldigung und drei Jahre Haft wegen Kindesentführung und Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes. Diese Strafen, die zwei verschiedene Fälle betreffen, sind kumulierbar.
In seinem Schlussplädoyer forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Verurteilung einer «manipulativen Mutter, die ein Komplott gegen den Vater geschmiedet hat», und wies die These der Verteidigung «einer einfach besorgten Mutter, die versucht hat, ihr Kind zu schützen», zurück.
Vater soll Tochter vergewaltigt haben
Die Frau war 2011 mit ihrer damals fünfjährigen Tochter verschwunden, nachdem sie den Vater der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter beschuldigt hatte. Die Anzeige wurde nicht weiter verfolgt. Die Angeklagte wurde schliesslich im Sommer aus der Schweiz ausgeliefert, wo sie einige Monate zuvor festgenommen worden war. Sie erklärte, dass sie sich dort sechs bis sieben Jahre lang versteckt habe, nachdem sie sich in «verschiedenen Ländern» aufgehalten hatte.
«Meine Tochter ist das Opfer und ich werde das auch weiterhin sagen. Ich bin nicht verantwortlich», sagte die Französin als Reaktion auf das Urteil. Das Gericht sprach dem Vater ein Schmerzensgeld von 25'000 Euro und 1500 Euro für die entstandenen Kosten zu. (SDA/dzc)