«Schneide euch den Kopf ab»
Mann bedroht spielende Kinder mit Messer

Weil er sich gestört fühlte, hat ein Mann (50) in Lausanne zwei Kindern mit einem Messer einen Schrecken eingejagt. Jetzt wurde er verurteilt.
Publiziert: 02.11.2023 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 02.11.2023 um 14:07 Uhr
Er habe sich nicht viel dabei gedacht, als er zum Messer griff, gab der Nachbar bei der Einvernahme zu Protokoll (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Im Juli 2023 ist ein Mann in Lausanne VD wegen zwei Kindern durchgedreht. Wütend bedrohte er die Kleinen mit einem Messer, wie «24 heures» berichtet.

Das elfjährige Mädchen und ihr siebenjähriger Freund spielten um 17 Uhr vor ihrem Wohnhaus Fussball. Plötzlich tauchte ihr 50-jähriger Nachbar auf. Er hatte ein 15 bis 20 Zentimeter langes Messer in der Hand, die Klinge in Richtung der beiden Kinder gerichtet.

Auf dem Balkon schrie er weiter

Der Mann störte sich am Geräusch des an die Hauswand geschossenen Fussballs, denn er wollte ein Nickerchen machen. Er fragte die Kinder, wem der Ball gehört, und schickte sie weg. «Wenn ihr weitermacht, schneide ich euch den Kopf ab», drohte er.

Dann ging der Nachbar zurück in seine Wohnung. Vom Balkon aus schrie er die Kinder weiter an.

Verängstigt rannten die Kleinen zu ihren Eltern und erzählten, was vorgefallen war. Noch am selben Tag wurde Anzeige gegen den Nachbarn erstattet.

Schlechte Laune, alkoholisiert

Bei der Einvernahme gab der Mann zu Protokoll, er habe schlechte Laune gehabt. Er habe sich nicht viel dabei gedacht, als er zum Messer griff. Eigentlich habe er damit nur den Ball zerstechen wollen.

Der Mann war alkoholisiert, wie ein Test zeigte. Er bedauerte, was vorgefallen war. Er habe die Kinder lediglich aufgefordert, auf den nahe gelegenen Spielplatz zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt habe er ihnen etwas getan. Auch habe er nie gedroht, sie zu enthaupten.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lausanne verurteilte den Mann nun per Strafbefehl. Der 50-Jährige wurde der Drohung für schuldig befunden und erhielt eine Geldstrafe von 900 Franken. Da der Mann keine Vorstrafen hat, wurde die Strafe auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten von 825 Franken aufkommen. (noo)


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