Mit 15 Schlägen Rahel W. (†39) ermordet – jetzt steht der Walliser Hammer-Mörder vor Obergericht
Igor P. (56) fordert eine mildere Strafe!

Weil sein Kartenhaus aus Lügen einzustürzen drohte, ermordete Igor P. (56) seine Partnerin (†39) brutal mit 15 Hammerschlägen. Er sagt, im Affekt gehandelt zu haben – doch das Kreisgericht sprach ihn des Mordes schuldig. Nun befasst sich das Obergericht mit dem Fall.
Publiziert: 17.02.2021 um 15:48 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2021 um 19:44 Uhr
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Hammer-Mörder Igor P. beim Berufungsprozess Mitte Februar 2021.
Foto: BLICK / Luisa Ita
Luisa Ita

Seine grausame Tat in Brig VS liess das Wallis erschaudern: Mit 15 Hammerschlägen tötete Igor P.* (56) im März 2018 seine Lebensgefährtin Rahel W.* (†39) – vor den Augen der vierjährigen Tochter.

Nachdem das zuständige Kreisgericht den Ex-Politiker des Mordes schuldig gesprochen und ihn zu 18 Jahren Knast verurteilt hatte, zieht der Killer nun ans Kantonsgericht in Sion VS. Dieses muss sich ab Donnerstag mit der blutigen Tat befassen.

Familie stand vor dem finanziellen Ruin

Igor P. selbst sagte vor dem Kreisgericht im letzten Juni aus, er habe im Affekt gehandelt und jammerte: «Ich habe das nicht gewollt. Ich hätte mich besser selbst umgebracht.»

Die Umstände des Tötungsdelikts sind nur schwer zu fassen. Der einst gut betuchte Mann stand 2018 kurz vor dem finanziellen Ruin. Sogar für Lebensmitteleinkäufe schnorrte der 56-Jährige bei Freunden. Der ehemalige CVP-Politiker versuchte, das Betreibungs- und Konkursamt Brig immer wieder hinzuhalten. Der Grund: Er wollte seiner Freundin die missliche finanzielle Lage der Familie nicht eingestehen.

15 Hammerschläge auf den Kopf

Doch dann konnte er schliesslich die Räumung seiner Villa nicht mehr weiter hinauszögern. Die Schlüsselübergabe stand unmittelbar bevor. Daher blieb dem Familienvater nichts anderes übrig, als Rahel W. endlich alles zu beichten. Vorsichtig deutete P. die finanziellen Schwierigkeiten an – das Gespräch endete im Streit.

Frustriert und wütend darüber, dass er an Misere schuld sein sollte, ging der damals 53-Jährige in den Keller und holte sich laut Anklage einen kiloschweren Fausthammer. Damit richtete er ein regelrechtes Blutbad an. Bloss: Der Historiker macht einen Filmriss geltend.

Nun hofft der ehemalige Oberstleutnant auf die Gnade der zweiten Instanz. Wann das Kantonsgericht sein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.

* Namen der Redaktion bekannt

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