Mit gesenktem Kopf betritt der Angeklagte Igor P.* (56) heute den Gerichtssaal in Brig VS. Der Politiker, der einst zusammen mit Bundesrätin Viola Amherd stolz lächelnd für ein Foto posierte, ist in den Jahren im Gefängnis deutlich gealtert. Bei der Hauptverhandlung am letzten Donnerstag jammerte er: «Ich hätte besser mich selbst umgebracht.» Er leide unter den Schuldgefühlen.
Heute – am Geburtstag des Mörders – kam das Gericht für die mündliche Urteilseröffnung zusammen. Nach einer kurzen Begrüssung fasste der Richter hinter sich in einen schwarzen Rucksack. Und streckte einen Hammer in die Luft! «Mit so einem Fäustel hat Igor P. seine Partnerin Rahel W.* (†39) getötet. Er ist 26 Zentimeter lang und ein Kilo schwer», führte der Kreisrichter aus. Der 56-Jährige sass derweil wie ein Häufchen Elend auf seinem Stuhl und liess es über sich ergehen.
Igor P. (56) tötete vor den Augen der Tochter
Im Juli 2017 versuchte Igor P. erstmals seine Freundin zu töten. Damals würgte er sie mit seinem «Boss»-Gurt – sie überlebte diesen Mordversuch. Die finanzielle Misere der Familie spitzte sich weiter zu. Rahel W. ahnte nichts davon.
Als die Räumung der Villa in Brig bevorstand, ermordete Igor P. die 39-Jährige mit 15 Hammerschlägen. Und zwar vor den Augen der knapp vierjährigen Tochter! Er selbst gibt an, einen Filmriss zu haben. Nur an einzelne Bilder erinnere er sich: «Ich sah Rahel auf dem Sofa liegen und darum herum war viel Blut.»
Staatsanwalt Andreas Seitz glaubt Igor P. nichts. Er sprach in seinem Plädoyer letzte Woche von einer sehr egoistischen und grausamen Tat. Der 56-Jährige habe seine Lebensgefährtin nur umgebracht, damit er ihr seine Pleite nicht eingestehen müsse. Seitz forderte: 16 Jahre soll der Historiker für den brutalen Mord eingesperrt werden.
Walliser Ex-Politiker muss wegen Mord 18 Jahre in Haft
Verteidiger Ivo Walter wollte eine wesentlich mildere Strafe für seinen Mandanten: Nur sechs Jahre sollte der gescheiterte Karrieremann seiner Meinung nach hinter Gittern bleiben. Denn: Er habe im Affekt gehandelt.
Das Kreisgericht Brig schlug sich schliesslich auf die Seite der Staatsanwaltschaft und kam zum Schluss: Es war Mord! Der ehemalige Oberstleutnant sei zum Tatzeitpunkt vollumfänglich schuldfähig gewesen. Die Kreisrichter gehen beim Strafmass für die abscheuliche Tat sogar noch weiter als die Anträge der Staatsanwaltschaft.
Sie verurteilen den Hammermörder zu 18 Jahren Freiheitsstrafe. Gegenüber BLICK kündigte der Verteidiger an, das Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit an die nächste Instanz weiterzuziehen.
*Namen der Redaktion bekannt