Einst waren sie Freunde, doch dann kam eine verhängnisvolle Nacht: Ein Mann (67), bewaffnet mit einem Messer, einem Hammer und Storenband, tauchte mitten in der Nacht bei seinem Kollegen vor der Haustüre auf.
Unter der Drohung von Gewalt entführte der Mann seinen Kollegen in einem Lieferwagen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Der Grund: Der Kollege habe das Handy des Beschuldigten «CIA-abhörsicher» machen sollen. Doch stattdessen soll er ein Virus darauf geladen haben, so der Mann vor Gericht. «Diese Telefongeschichte wollte ich klären», erklärte später der 67-Jährige.
Eine «Spinnerei» gewesen
Weit kam der Entführer mit seinem Opfer aber nicht. Der Kollege konnte im Laderaum die Notrufnummer wählen und so wurden die beiden noch während der Fahrt von Zollbeamten gefasst. 2023 befasste sich das Bezirksgericht Laufenburg mit dem aussergewöhnlichen Fall. Laut Protokoll soll der Mann während der Entführung zu seinem Kollegen gesagt haben, dass er ihn «im Auftrag eines 1000 Jahre alten Gerichts zu einem Richtbaum bringe, um ihn dort zu richten».
Auf Nachfrage des Gerichts bestritt der Mann die Aussage zwar nicht, aber räumte ein, dass das «mit dem Richtbaum» eine «Spinnerei» gewesen war, die er sich überlegt hatte, so die «Aargauer Zeitung» weiter. Eine Gutachterin diagnostizierte beim Beschuldigten eine bipolare Störung. Dabei handelt es sich um eine psychische Erkrankung, bei dem die Stimmung zwischen entgegengesetzten Extremen schwanken kann.
Bundesgericht lehnt Beschwerde ab
Daraufhin wurde er erstinstanzlich unter anderem zu einer ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung mit einleitender stationärer Behandlung verurteilt. Im Herbst 2023 änderte das Gericht auf Wunsch der Rheinfelden-Laufenburger Staatsanwaltschaft die Strafe auf eine stationäre therapeutische Massnahme.
Doch das wollte der Beschuldigte nicht akzeptieren und zog zuerst ans Obergericht. Dieses bekräftigte jedoch das erstinstanzliche Urteil. Der Beschuldigte zog noch einmal weiter, diesmal ans Bundesgericht. «Soweit sich die teilweise schwer nachvollziehbaren Äusserungen des Beschwerdeführers überhaupt auf den vorliegenden Verfahrensgegenstand beziehen, setzt er sich mit keinem Wort mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander», quittiert das Bundesgericht die Eingabe des Beschuldigten.
Da das oberste Gericht keinerlei Tadel am Urteil erheben kann, wurde die Beschwerde des Beschuldigten abgelehnt. Gerichtskosten wurden keine erhoben.
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