Bundesgericht weist Beschwerde ab
Urteil gegen Raser von Winterthur istrechtskräftig

Daniel F. wurde im Oktober 2023 zu 16 Jahren Haft verurteilt. Eine Beschwerde am Bundesgericht bringt dem Raser von Winterthur nichts.
Publiziert: 10.06.2024 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 10.06.2024 um 21:07 Uhr
Daniel F. muss lange hinter Gitter.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Daniel F. abgewiesen, der 2019 auf der Flucht vor der Polizei in Winterthur eine Polizistin angefahren und schwer verletzt hatte. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Das Zürcher Obergericht verurteilte den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Mann im Oktober 2023 wegen mehrfachen versuchten Mordes an zwei Polizistinnen und weiteren Delikten. Er erhielt eine 16-jährige Freiheitsstrafe, die zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde.

Der Mann durchbrach im Oktober 2019 mit einem gestohlenen BMW eine Polizeisperre, die gegen ihn errichtet worden war. Eine Polizistin wurde heftig angefahren, die andere entging nur knapp dem Aufprall.

Ausweichen war unmöglich

In seinem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht alle Argumente des Beschwerdeführers zurück. Der Beschwerdeführer behauptete, er habe gedacht, er könne fliehen, indem er auf dem Trottoir der Polizeisperre ausweiche. Als er im letzten Moment gesehen habe, dass sich dort Polizistinnen befanden, sei es zu spät gewesen, um ihnen auszuweichen.

Das Bundesgericht hält die Einschätzung der Vorinstanz für nicht willkürlich. Ein Gutachten zeigte, dass zwischen dem rasanten Anfahren des Verurteilten und dem Zusammenstoss mit der Polizistin etwa 3 Sekunden vergangen waren. Mit Ausnahme eines Zögerns von 4 Zehntelsekunden hatte dieser immer weiter beschleunigt.

Er nahm den möglichen Tod der Polizistinnen in Kauf

Die Tatsache, dass die Polizistin, die bereits ihre Pistole in der Hand hielt, einen Schuss abgab, ist laut Bundesgericht nicht entscheidend. Dieser unkontrollierte Schuss könne nur als Reflex interpretiert werden, der zeige, dass die Polizistin keine Zeit gehabt habe, sich zu konzentrieren und die Gefahr für sie zu erkennen.

Die 2. Strafrechtliche Abteilung bestätigte auch den von der Zürcher Justiz angenommenen Mord durch Eventualvorsatz: Der junge Mann wollte nicht den Tod der Polizistinnen, aber indem er losfuhr und auf das Trottoir auswich, wo sie sich befanden, nahm er die tödliche Gefahr für sie in Kauf.

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