Auf einen Blick
- SBB büsst Frau für Freund ohne Ticket. Kontroverse um Vorfall
- Frau bestreitet Vorwürfe, SBB hält an Version des Kontrolleurs fest
- Geldstrafe von 130 Franken für angebliche Beihilfe zum Missbrauch
Als sie die schlimme Nachricht vom Tod ihrer Grossmutter erhielt, war Nadia* im Besitz eines gültigen SBB-Abos. Trotzdem kassierte die Waadtländerin eine Busse in der Höhe von 130 Franken. Und dies, obwohl ihr Freund und nicht sie selbst ohne Ticket unterwegs war. Der angegebene Grund: «Beihilfe zum Missbrauch».
Rückblende: Am 3. Januar reiste Nadia mit dem Zug von Lausanne nach Renens VD. «An diesem Tag hatte ich Schwierigkeiten zu atmen und bekam eine Panikattacke», erinnert sie sich im Gespräch mit Blick. Der überfüllte Zug habe sich Renens genähert, also stand die junge Frau schon einmal auf und begab sich Richtung Ausgang.
Als sie einen Kontrolleur sah, zeigte sie ihm schon vorsorglich ihr Ticket. «Ich fragte ihn, ob ich durchgehen kann. Aber er sagte einfach Nein», so die junge Frau. Der Kontrolleur sei wie angewurzelt vor ihr gestanden, habe sie nicht beachtet und stattdessen ihren Freund um sein Billett gebeten. Das Problem: Ihr Begleiter hatte keines dabei.
«Er zeigte mit dem Finger auf mich»
Nachdem der Zug angehalten habe, liess der SBB-Mitarbeiter Nadia «endlich» aussteigen. «Ich drehte mich um, um mich von meinem Freund zu verabschieden und ihm viel Glück zu wünschen. Da zeigte der Mitarbeiter mit dem Finger auf mich und gab an, er werde mir eine Busse ausstellen, weil mein Kumpel kein Ticket hat.»
Zwölf Tage nach dem Vorfall flatterte tatsächlich eine Busse mit dem Vorwurf der «Beihilfe zum Missbrauch» ins Haus. «Ich bin am Arsch», beschreibt die junge Frau, was sie in jenem Moment dachte.
SBB-Sprecher Frédéric Revaz schreibt: «Von ‹Beihilfe zum Missbrauch› spricht man beispielsweise, wenn jemand einer anderen Person hilft, sich der Fahrkartenkontrolle zu entziehen. Dieser Missbrauch wird mit einer Gebühr von 100 Franken geahndet.» Hinzu kommen noch Bearbeitungsgebühren, um auf Nadias 130 Franken zu kommen.
In den Tarifbestimmungen von Alliance SwissPass, der Dachorganisation im öffentlichen Verkehr, werden weitere Beispiele aufgeführt. Beihilfe zum Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn ein Reisender «seinen bereits kontrollierten Fahrausweis oder Ermässigungsausweis einer anderen Person weitergibt.» Auch die Weitergabe eines elektronischen Tickets als Screenshot, Bildschirmvideo oder in anderer Form an Dritte, kann entsprechend geahndet werden.
2021 berichtete «20 Minuten» über einen ähnlichen Fall, in dem eine Begleiterin ohne Billett die Flucht ergriff. Laut der SBB gibt es keine Statistiken darüber, wie viele Fälle von «Beihilfe zum Missbrauch» sich jährlich ereignen.
SBB-Sprecher Frédéric Revaz schreibt: «Von ‹Beihilfe zum Missbrauch› spricht man beispielsweise, wenn jemand einer anderen Person hilft, sich der Fahrkartenkontrolle zu entziehen. Dieser Missbrauch wird mit einer Gebühr von 100 Franken geahndet.» Hinzu kommen noch Bearbeitungsgebühren, um auf Nadias 130 Franken zu kommen.
In den Tarifbestimmungen von Alliance SwissPass, der Dachorganisation im öffentlichen Verkehr, werden weitere Beispiele aufgeführt. Beihilfe zum Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn ein Reisender «seinen bereits kontrollierten Fahrausweis oder Ermässigungsausweis einer anderen Person weitergibt.» Auch die Weitergabe eines elektronischen Tickets als Screenshot, Bildschirmvideo oder in anderer Form an Dritte, kann entsprechend geahndet werden.
2021 berichtete «20 Minuten» über einen ähnlichen Fall, in dem eine Begleiterin ohne Billett die Flucht ergriff. Laut der SBB gibt es keine Statistiken darüber, wie viele Fälle von «Beihilfe zum Missbrauch» sich jährlich ereignen.
Wütend wendet sich Nadia schriftlich an die SBB. «Obwohl Ihr Abonnement unserem Kontrollpersonal vorgelegt wurde, haben Sie Ihrem Freund geholfen, sich der Kontrolle zu entziehen», rechtfertigen die SBB in einem Schreiben ihre Entscheidung.
Es folgte ein E-Mail-Austausch, in dem Nadia die SBB aufforderte, die Bilder der Videoüberwachung einzusehen. Zudem machte sie den Vorschlag, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die wiederholten Panikattacken dokumentiert. «Der Verlust Ihrer Grossmutter rechtfertigt Ihr Handeln in keiner Weise und es ist uns nicht möglich, unsere Entscheidung zu überdenken», antworten die SBB.
Das sagen die SBB
Blick konfrontierte die SBB mit den Anschuldigungen der jungen Frau: Mediensprecher Frédéric Revaz betont, dass sich die SBB an die Version des Kontrolleurs halten. Diese würde sich stark von derjenigen der Kundin unterscheiden. «Wir haben volles Vertrauen in die Richtigkeit der Fakten, wie sie von unserem Kundenbetreuer dargestellt wurden.» Der Angestellte habe seinen Auftrag professionell erfüllt.
«Laut unserem Kundenbetreuer wollte die Kundin zwischen Lausanne und Renens Zeit gewinnen, damit ihr Freund, der nicht über ein gültiges Ticket verfügte, nicht kontrolliert werden konnte.» Bei der Ankunft in Renens hätten die beiden schliesslich die Flucht ergriffen.
Nach eingehender Prüfung des Falls stellte die Rechtsabteilung fest, dass «laut dem Kundenbetreuer die Kundin bewusst die Fahrkartenkontrolle ihres Freundes verzögert hat». Nadias Begleiter habe sich zudem «mehrfach geweigert, seinen Ausweis vorzuzeigen, bevor er flüchtete.»
Nadia versichert, die Wahrheit gesagt zu haben
Nadia beharrt derweil auf ihrem Standpunkt: Sie habe nicht gelogen und verstehe nicht, warum sie dafür verantwortlich gemacht wird, dass ihr Freund kein Ticket hatte. Die junge Frau kontaktierte schliesslich ihren Rechtsschutz, der in den Geschäftsbedingungen der SBB jedoch nichts finden konnte, das eine solche Busse verbieten würde. «Angesichts der Ausmasse, die das Ganze annehmen konnte, schlug mein Rechtsschutz vor, die Strafe an meiner Stelle einfach zu bezahlen.»
Angesprochen auf die Bilder der Videoüberwachung, die unter Umständen Klarheit in die Sache hätten bringen können, versichern die SBB: Um auf diese Bilder zurückzugreifen, sei «eine Strafanzeige erforderlich.» «Nur die Polizei hat das Recht, diese Bilder hinzuzuziehen», heisst es.
* Name geändert
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