Auf einen Blick
- Arzt bietet 3,5 Millionen Franken Kaution für Freilassung nach Mordvorwurf
- Beschuldigter behauptet, in kokaininduziertem Wahnzustand gehandelt zu haben
- Ermittlungen ergaben Kauf von 4 Kilo Kokain im Wert von 200'000 Franken
Der Fall, der sich im Oktober 2021 in einer Villa in Vandoeuvres im Kanton Genf, ereignete, liest sich wie ein Drehbuch. Laut dem Gerichtsdokument hatte ein Arzt seine Ehefrau mit vier Schüssen aus einer 357er Magnum getötet. Der Beschuldigte gab die Tat zu, behauptete aber, in einem durch massiven Kokainkonsum verstärkten Wahnzustand gehandelt zu haben.
Seitdem sitzt der Arzt in Untersuchungshaft. Nun machte er der Justiz ein ungewöhnliches Angebot: Um aus dem Gefängnis entlassen zu werden, bot der Angeklagte 3,5 Millionen Franken Kaution an, wie die «Tribune de Genf» berichtet. Dies geht aus einem Urteil der Strafberufungskammer hervor, das die Zeitung einsehen konnte.
Kokain im Wert von 200'000 Franken
Aus dem Urteil wurden zudem Informationen zum konkreten Tathergang und zum Verhalten des Arztes bekannt. In den Jahren 2020 und 2021 hatte dieser rund vier Kilo Kokain im Wert von 200'000 Franken gekauft. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem 800 Gramm der Droge sichergestellt. Der Beschuldigte soll nach der Tat sogar Hilfe bei der Beseitigung der Leiche gesucht haben.
Neben dem Mord wird dem Arzt auch sexuelle Nötigung einer Angestellten vorgeworfen. Diese behauptet, das Opfer habe zuvor über häusliche Gewalt geklagt. Der Angeklagte bestreitet diese Vorwürfe und hat seinerseits Anzeige wegen Falschaussage erstattet.
Persönlichkeitsstörung und Drogensucht
Ein psychiatrisches Gutachten, das der Staatsanwaltschaft im Oktober vorgelegt wurde, offenbarte, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter einer mittelschweren Persönlichkeitsstörung, Kokainsucht und einer drogeninduzierten psychotischen Störung litt.
Experten hatten bestätigt, dass der Konsum von Crack-Kokain ein erhöhtes Risiko für wiederholte Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, darstellt. Sie empfahlen eine mehrjährige psychiatrische und suchttherapeutische Behandlung.
Der Angeklagte beteuerte unterdessen, nicht fliehen zu wollen und Verantwortung für seine Taten zu übernehmen. Er hat seine Arztlizenz bereits aufgegeben und plant eine Umschulung im IT-Bereich. Zudem versichert er, seit zwei Jahren drogenfrei zu sein und seine Therapie fortsetzen zu wollen.
Risiko erneuter schwerer Gewalttaten
Die Verteidigung kündigte an, den Geisteszustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. «Schon jetzt deuten zahlreiche Hinweise darauf hin, dass er damals tatsächlich ein verändertes Bewusstein hatte und den Wunsch hegte, seine Frau zu töten. Dieser Mann gehört also heute nicht mehr ins Gefängnis», argumentiert Hayat.
Das sahen die Gerichte anders und lehnten den Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab. Sie befürchten, der Beschuldigte könnte Zeugen beeinflussen oder rückfällig werden. Die Strafberufungskammer betonte die Manipulationsfähigkeit des Angeklagten und das Risiko erneuter schwerer Gewalttaten unter Drogeneinfluss.